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07.04.2008 - dvb-Presseservice

Einfacher und praxiserprobt – Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie stellt aktuelle Beispieltexte und Risikoanalysebögen vor

Eine überarbeitete Fassung zum Maklerauftrag hatte der „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentation“ bereits zu Jahresbeginn veröffentlicht. Jetzt folgten aktualisierte Risikoanalysebögen.

Der „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentation“ wurde im Jahr 2004 mit dem Ziel gegründet, Versicherungsmaklern Hilfestellungen bei der Umsetzung der von der Europäischen Union vorgesehenen umfangreichen Dokumentationspflichten für Vermittler zu geben. Unterstützt von Wissenschaft, Verbraucherschutz und Versicherern entwickelt der Arbeitskreis Vorschläge für Makleraufträge, Beratungsdokumentationen und Risikoanalysen.

Schlanker Maklerauftrag

Der Maklerauftrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsmakler und Kunden. Aus dem Text wurden aus praktischen Erwägungen die gewerberechtlichen, statusbezogenen Erstinformationen herausgenommen.

Der modifizierte Maklerauftrag liegt, wie bereits in der Vergangenheit, in zwei Versionen vor. Variante 1 deckt die umfassende Vermittlung, also den Normalfall, ab. Variante 2 kann alternativ als Makler-Einzelvertrag bei standardisiertem Massengeschäft verwendet werden.

Vollmacht erweitert

Die Maklervollmacht wurde erweitert. Sie umfasst nun auch ausdrücklich die Vollmacht, Informationen für den Versicherungsnehmer entgegenzunehmen. Damit wird zwischen dem Makler und dem Kunden klargestellt, dass der Makler den Auftraggeber auch bei den neuen Antrags- oder Invitatiomodellen im zulässigen Umfang rechtswirksam vertreten kann.

Die neue Datenschutzklausel trägt den geänderten Anforderungen aus der Praxis Rechnung und wurde an den praktischen Beratungsalltag angepasst.

Praktikabel und umfassend

Der Arbeitskreis hat sich frühzeitig mit Fragen der Beratungssystematik beschäftigt. Dazu entwickelt und pflegt er Arbeitshilfen für Makler, mit denen sie Risiken unternehmensneutral erfassen und den Kundenbedarf analysieren können.

Diese Risikoanalysebögen gibt es für das Breitengeschäft, die Betriebsversicherung, die (private) Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung. Durch praktischen Einsatz beim Makler sollten sie erprobt, gepflegt und weiter optimiert werden. Der Arbeitskreis hat die Risikobögen für das Segment Breitengeschäft nun aktualisiert. Demnächst werden Optimierungen im Bereich des gewerblichen Geschäfts erfolgen.

Mindeststandards modifiziert

Seinerzeit hatte der Arbeitskreis Mindeststandards definiert, damit die Makler im Rahmen der Risikoanalyse nicht zu viele Punkte abfragen müssen. Diese Mindeststandards wurden nun im Rahmen der Überarbeitung aktualisiert.

Besonders wichtig: auf Empfehlung der Praktiker wurden die Fragen zur Risikoanalyse teilweise deutlich erweitert. Sie sind ein Spiegelbild der tariflichen Weiterentwicklung in den einzelnen Versicherungssparten.

Viel Neues zur Kfz-Sparte

Beim Analysebogen für die private Autoversicherung ist die zunehmende Differenzierung der Tarifmerkmale besonders augenfällig: gegenüber dem letzten Stand wurden z. B. Fragen nach Dauer des Führerscheinbesitzes, Einträgen im Verkehrszentralregister oder zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining aufgenommen. Auch Kundenwünsche nach Rabattschutz, Tarifen mit Werkstattbindung oder Versicherung der Differenz zwischen Zeitwert und festgesetztem Leasingwert stehen jetzt auf der Liste.

Breitengeschäft abgedeckt

Für die bedarfsorientierte Beratung durch einen Makler ist die sorgfältige und umfassende Risikoanalyse ein Muss. Das gilt nicht erst seit Einführung der Vermittlerrichtlinie. Die aktualisierten Analysebögen unterstützen Makler dabei, die relevanten Informationen systematisch zu erheben.

Sie liefern dem Anwender eine gesicherte Grundlage für die Auswahl des geeigneten Versicherungsschutzes. Er profitiert dabei von den Erfahrungen, die seine Maklerkollegen bei der Weiterentwicklung der Analysebögen eingebracht haben.

Die Textvorlagen können einfach und unkompliziert adaptiert und mit dem individuellen Maklerlogo oder Namen ergänzt werden.

Praktiker und Experten

Der „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie - Dokumentation“ zeichnet sich dadurch aus, dass er Praktiker und Experten mit dem Ziel zusammenbringt, Versicherungsmakler zu unterstützen. So waren bei der letzten Überarbeitung des Maklerauftrags neben Maklern und Maklerverbänden mit Professor Dr. Helmut Schirmer, FU Berlin, und Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin auch renommierte Wissenschaftler an der Weiterentwicklung beteiligt.

Softwareanbieter gefordert

Der Praxistransfer wird auch dadurch gefördert, dass viele Softwareanbieter die Empfehlungen des Arbeitskreises bei der Entwicklung von Beratungssoftware berücksichtigen. Der Arbeitskreis stellt seine Ergebnisse dafür kostenlos zur Verfügung. Neue Vorschläge bedeuten für Softwareanbieter deshalb immer auch zusätzlichen Aufwand. Dieser wird aber mit Blick auf die Verbesserungen hoffentlich gern in Kauf genommen.

Ergebnisse im www

Die neuen Vorlagen stellt der Arbeitskreis auf der Download-Seite seines Internetauftritts  zur Verfügung: http://www.vermittlerprotokoll.de/download/download.php. Auf einer separaten Historie-Seite lassen sich die Änderungen nachvollziehen, was insbesondere für die Softwarehersteller hilfreich ist.



Herr Friedel Rohde
E-Mail: Friedel.Rohde@deutsche-versicherungsboerse.de

Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation
Mahlower Str. 23
12049 Berlin
www.vermittlerprotokoll.de

Der Arbeitskreis „EU-Vermittlerrichtlinie – Dokumentation“ wurde mit dem Ziel gegründet, dem Versicherungsmakler Hilfestellungen und Orientierung bei der Umsetzung seiner umfangreichen Beratungs- und Dokumentationspflichten zu geben. Der Arbeitskreis entwickelt praxisorientierte und effiziente Lösungen für Bedarfsermittlung und die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsdokumentation. Die technische Integration von Beratung und Protokoll in die Arbeitsabläufe eines Maklerbüros ist ein weiteres Aufgabenfeld.

Gründungsmitglieder sind die Berufsverbände und Servicegesellschaften BVK, CHARTA Börse für Versicherungen AG, germanBroker.net AG, ivm, Verband der Fairsicherungsmakler und VVV. Namhafte Versicherungsgesellschaften unterstützen den Arbeitskreis als Sponsoren.