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24.05.2007 - dvb-Presseservice

Einkommensschutzbrief gleicht Einbußen aus

Ab sofort gibt es bei der Württembergischen Krankenversicherung AG (WürttKranken) einen Einkommensschutzbrief zum Ausgleich finanzieller Einbußen nach Krankheit und Unfall, bei Berufsunfähigkeit und im Pflegefall.

Wer nach längerer Krankheit dauerhaft nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, kann beim Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente in eine finanziell angespannte Situation kommen, weil die Leistungen der verschiedenen Versicherungen bisher in der Regel nicht aufeinander abgestimmt sind.

Einen nahtlosen Übergang ohne finanzielle Einbußen bietet der neue Einkommensschutzbrief der Württembergischen. Die WürttKranken, die Württembergische Lebensversicherung AG und die Württembergische Versicherung AG, die zur Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische gehören, arbeiten hier eng zusammen. „Unser Einkommensschutzbrief ist wie ein zweites Gehalt, wenn einen die Gesundheit im Stich lässt“, sagt Gabriele Bengel, Vorstandsmitglied der WürttKranken.

Auch im Falle eines Unfalls ist man mit dem Einkommensschutzbrief finanziell abgesichert. So bietet die WürttKranken eine neue, sehr preisgünstige Pflegetagegeldversicherung an, die grundsätzlich bei Pflegestufe III, bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit aber schon ab Pflegestufe I zahlt.

Eine weitere Besonderheit ist der „Geld-zurück-Effekt“, der dadurch entsteht, dass die Überschüsse der Berufsunfähigkeitsversicherung in einem Fonds angelegt werden. Im Fall der Berufsunfähigkeit erhält der Kunde neben der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente das bis dahin angesammelte Fondsguthaben. Wird der Kunde nicht berufsunfähig, wird das Fondsguthaben bei Vertragsablauf ausgezahlt. Im Todesfall geht es an die Hinterbliebenen.



Frau Monika Röhm
Tel.: 0711 662-1840
Fax: 0711 662-1334
E-Mail: monika.roehm@ww-ag.com

Wüstenrot & Württembergische AG
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