Einkommensteuer-Nachzahlung bei Nettolohnvereinbarung

Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine ESt-Nachzahlung, unterliegt der Vorteil der ESt und ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen