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11.03.2008 - dvb-Presseservice

Elektronische Versicherungsbestätigung erleichtert Kfz-Anmeldung

Zeitersparnis für Autobesitzer: Die neue elektronische Versicherungsbestätigung (VB) verkürzt den Besuch bei fast allen Zulassungsstellen. Für eine Übergangszeit gilt es aber, Besonderheiten zu beachten.

Seit dem 1. März gilt bei der Zulassung eines Autos ein neues elektronisches Verfahren für den Nachweis der Haftpflichtversicherung. Statt der alten Doppelkarten erhalten Kfz-Besitzer von ihrer Versicherung eine siebenstellige VB-Nummer. „Die neuen VB-Nummern kann jeder Kunde telefonisch oder über das Internet bei seiner Versicherung erfragen“, sagt Kai Waldmann, Leiter Produktmanagement Sachversicherungen bei MLP. „Allerdings sollte er bei der Kfz-Anmeldung in jedem Fall die alte Doppelkarte mitnehmen.“ Denn noch arbeiten nicht alle Zulassungsstellen mit dem neuen System. Wer dort bis zum Ende des Jahres nur die VB-Nummer vorweist, kann sein Auto möglicherweise nicht anmelden. Bis alle Zulassungsstellen technisch aufgerüstet sind, stellen die Versicherungen weiterhin Versicherungsnachweise in Papierform aus. Darin sind die neuen VB-Nummern eingedruckt, so dass der Fahrer ein Auto in der Übergangszeit auch auf traditionellem Weg anmelden kann.

Vorläufiger Versicherungsschutz

Mit der Aushändigung der Doppelkarte oder der Nennung der VB-Nummer gilt allerdings nur ein vorläufiger Haftpflicht-Schutz. Der Versicherer kann diesen im Schadensfall rückwirkend aufheben, sofern der Kunde den fälligen Betrag für die Versicherung nicht in der vereinbarten Frist bezahlt. „Versäumt der Autobesitzer die rechtzeitige Zahlung, wird er bei einem Unfall so behandelt, als hätte er von Beginn an keinen Versicherungsschutz gehabt“, warnt Waldmann. Unabhängig von der Haftpflicht-Versicherung gilt in der Kasko- und Kfz-Unfallversicherung der vorläufige Schutz im Übrigen nur dann, wenn die Versicherung dies ihrem Kunden ausdrücklich zugesagt hat.

Vereinfachter Austausch zwischen den Behörden

Das elektronische Verfahren für die Versicherungsbestätigung vereinfacht den Austausch der notwendigen Informationen für die Anmeldung des Autos zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsstellen. Anhand der VB-Nummer kann die Zulassungsstelle elektronisch erfragen, ob eine Bestätigung bei der Versicherung hinterlegt ist. Damit verkürzt sich zugleich der Warte- und Bearbeitungsablauf bei den Zulassungsbehörden.



Herr Jan Berg
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