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16.08.2006 - dvb-Presseservice

Eltern aufgepasst: Mitverschulden ohne Fahrradhelm

Bisher gibt es zwar noch keine Helmpflicht für Fahrradfahrer, aber das Landgericht Krefeld hat ein richtungweisendes Urteil (AZ 3 O 179/05) gefällt. So traf einen 10-jährigen Jungen ein Mitverschulden von 50 Prozent, weil dieser bei einem Unfall mit einem Transporter ohne Helm unterwegs war. Das Gericht bewertete das Nichttragen als "Außerachtlassung der eigenen Interessen". Leider verzichtet die Mehrheit der Radfahrer immer auf das Tragen eines Schutzhelmes, obwohl dadurch rund 85 Prozent aller Kopfverletzungen vermieden werden könnten. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) startet unter www.planet-helmi.de <http://www.planet-helmi.de/>  eine große Aufklärungskampagne. Einzelne Versicherer legen mit Produktinnovationen nach. So die uniVersa Versicherung, die in ihrem neuen Unfallschutzmehrwertprogramm "Kids" eine beitragsfreie Mehrleistung von 20 Prozent verspricht, wenn bei einem Unfall mit dem Fahrrad, Skateboard, Roller oder den Inline-Skates die erforderliche Schutzkleidung getragen wurde. Dabei reicht bereits ein Helm aus. Allerdings sind derzeit noch rund 60 Prozent aller Kinder in Deutschland nicht gegen Unfälle abgesichert. Bleiben dauernde Folgen zurück, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Familie zu. Deshalb sollte man bei der Unfallversicherung auf eine ausreichend hohe Invaliditätssumme und lebenslange Rente achten, empfiehlt die uniVersa.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
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