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03.03.2008 - dvb-Presseservice

Emma hat gewütet Jeden Schaden sofort melden

Um so schneller kommt auch Geld von der Versicherung - Bei Schäden an Autos am einfachsten

Emma ist an uns vorübergezogen und hat große Schäden angerichtet. Die Versicherungskaufleute sind vorbereitet auf schnelle Geldbeschaffung für die Mitbürger. Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt werden, berichtet Hans-Dieter Schäfer vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Teilkaskoversicherung zahlt, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung.“ – Selbst Lastwagen können auf der Autobahn vom Sturm umgeweht werden. Viel häufiger passiert das natürlich Motorrädern und Pkw. Auch solche Fälle sind Teilkasko-Sturmschäden. Aber wenn ein Fahrfehler im Spiel war, hilft nur die Vollkaskoversicherung mit Rückstufungsfolge.

Auch eigenen Einsatz bezahlen lassen

Ab Windstärke 8  - 62,1 km/h und mehr - sind auch Gebäude- und Hausratversicherung für den Schadenersatz zuständig.

Zertrümmerte Fensterscheiben können in der Gebäudeversicherung oder - meist durch Mieter - in der Hausratversicherung abgesichert sein. Sollte Regenwasser durch ein vom Sturm geschlagenes Leck eindringen, gibt es auch für den Wasserschaden Geld. Und wer ein Leck provisorisch abdichtet, um größere Schäden in den kommenden Tagen zu verhindern, bekommt auch Geld für diesen Zeitaufwand und für das verwendete Material. Handwerker können schließlich nicht überall gleichzeitig sein.

Eigentümer fallender Bäume meist nicht zahlungspflichtig

Wenn Nachbars Baum - oder einer der Gemeinde - oder abreißende große Äste fallen und schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichten, hilft immer nur die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist - ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum hätte entfernen lassen müssen - und er daher Geld an die Versicherung erstatten müsste. „Ein sehr seltener Fall“, wie Schäfer betont, „so dass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt.“ Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst mitversichert sind.

Dächer inspizieren

Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Mit dem Fernglas natürlich. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die vom Dachdecker - und auf Kosten der Gebäudeversicherung - gerichtet werden sollten.

Übrigens sind auch Schäden an getragener Kleidung (z.B. durch Sturz in der Orkanbö) von der Hausratversicherung zu zahlen. Was auch immer Emma an Üblem beschert hat, das oberste Gebot für Geschädigte ist nach Hans-Dieter Schäfer: „Einfach alle Schäden melden, Fotos von frischen Schäden sind immer hilfreich, und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen, indem sie alles nach den bestehenden Verträgen sortieren.“ Denn ob zum Beispiel abgerissene Antennen und andere Außenanlagen mitversichert sind, können sie meist schneller feststellen als ein Geschädigter.



Herr Hans-Dieter Schäfer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0228/22805-16
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E-Mail: bvk@bvk.de

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Der BVK wurde in Berlin gegründet und feierte 2001 sein 100jähriges Bestehen. Ihm sind 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvermittler angeschlossen. Der BVK vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen mehr als 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland.