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26.03.2007 - dvb-Presseservice

Endlich Klarheit bei der IHK-Sachkundeprüfung und der „Alten-Hasen-Regel“

Entwurf der Verordnung zum neuen Vermittlerrecht (VersVermV) liegt dem AfW vor

Berlin – Dem AfW liegt der neue Entwurf der Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV) vor. Er soll nun am 11.05.2007 im Bundesrat beraten werden. Damit wäre ein zeitgleiches Inkrafttreten der Verordnung mit dem Gesetz zum 22.05.2007 noch möglich.

Die meisten Detailänderungen haben Regelungen zur Durchführung der Sachkundeprüfung erfahren. So wird den IHKn nun nicht mehr vorgeschrieben, dass die Prüfungen am PC stattfinden müssen und auch von einer zeitlichen Vorgabe (160 Min.) wird nun abgesehen. Damit bietet sich die Chance, dass die neue Sachkundeprüfung nicht mehr nur eine bloße Kopie der alten BWV-Prüfung sein wird, sondern – wie sonst auch üblich – innerhalb des Kammersystems erstellt und abgenommen werden wird. Der AfW hatte dies stets im Interesse der ungebundenen Vermittler gefordert.

Auf Nachfrage haben sich dem AfW verschiedene Kammern dahingehend geäußert, dass sie bereits zeitnah die neue IHK-Sachkundeprüfung abnehmen werden. AfW Politik und Qualifikationsvorstand Frank Rottenbacher: „Was jetzt nicht entstehen darf, ist ein bunter Flickenteppich aus unterschiedlichen IHK-Sachkundeprüfungen. Wir fordern das Kammersystem auf, auf ein bundesweit einheitliches Niveau zu achten.“ Eine für Vermittler gute Nachricht ist, dass die Sachkundeprüfung den Titel „geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK“ tragen wird.

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die neue Sachkundeprüfung den Titel Versicherungsfachmann tragen wird. Damit ist auch ein hoher Wiedererkennungswert für Verbraucher verbunden. Und das wird diejenigen in der Ausschließlichkeit unter Zugzwang setzen, die das Ausschließlichkeitsprivileg nutzen und sich keiner IHK-Prüfung unterziehen wollen“, kommentiert AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher die Entscheidung.

Eine weitere wichtige Nachricht für Versicherungsvermittler versteckt sich dann noch in der Gesetzesbegründung. Hier wird endlich genauer beschrieben, was sich der Gesetzgeber unter einer „ununterbrochenen Tätigkeit“ als Versicherungsvermittler vorstellt. Die war ja ab dem 31.08.2000 wichtig, um von der Sachkundeprüfung befreit zu werden. Der Gesetzgeber stellt nun klar: „Dabei sind beispielsweise Fortbildungsveranstaltungen, Krankheiten, Kuren, Urlaub, aber auch Grundwehr- oder Zivildienst nicht anzurechnen. Gleiches gilt für die gesetzlichen Mutterschutzzeiten.“



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