Enge Auslegung der "Benzinklausel" in der Haftpflichtversicherung
Wird anlässlich eines Reifenwechsels der Tragarm einer Hebebühne beschädigt, realisiert sich kein Gebrauchsrisiko des Fahrzeuges. Der in der Haftpflichtversicherung übliche Ausschluss für Ansprüche wegen Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeug ...