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26.11.2008 - dvb-Presseservice

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) – Beitragserhebung 2008

Derzeit erreichen Finanzdienstleistungsinstitute die Beitragsbescheide der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Die EdW ist im Zusammenhang mit dem Anlagebetrugsskandal um die Phoenix Kapitaldienst GmbH in die Schlagzeilen geraten. Grundsätzlich ist die EdW für die Entschädigung der geprellten Anleger zuständig. Die in der EdW zusammengefassten Finanzdienstleistungsinstitute finanzieren durch jährliche Pflichtbeiträge das System, welches sich bereits bei dem ersten größten Entschädigungsfall nun offensichtlich selbst demontiert.

Lediglich drei Mio. Euro Jahresbeiträge wird die EdW nach eigener Schätzung in diesem Jahr einnehmen. Abzüglich Risikovorsorge und Verwaltungskosten sei per 31. 12. 2008 kein Geld mehr in der Kasse, so ein Bericht des Handelsblatts vom 12.11.2008. Für die Phoenix-Geschädigten müsste die EdW jedoch ca. 200 Mio. Euro zahlen. Im Rahmen der Phoenix-Pleite sollte daher auch weiteres Geld durch Sonderbeiträge von den Zwangsmitgliedern eingezogen werden.

Mit Datum vom 17.09.2008 hat das Verwaltungsgericht Berlin jedoch in mehreren einstweiligen Rechtsschutzverfahren betroffener Unternehmen gegen einen Sonderbeitrag der EdW dem Beitragssystem der EdW Verfassungswidrigkeit bescheinigt.

Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, empfiehlt daher: „Betroffene Finanzdienstleistungsinstitute sollten gegen die nunmehr zugestellten Beitragsbescheide Widerspruch und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, da zum einen eventuell keine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung besteht und zum anderen eine kurzfristige Zahlungsunfähigkeit der EdW auch bei Zahlung aller angeforderten Jahresbeiträge nicht auszuschließen ist.“ 



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