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21.03.2007 - dvb-Presseservice

Entschädigungsverfahren für Versicherungspolicen von Opfern des Holocaust abgeschlossen

Die „International Commission on Holocaust Era Insurance Claims“

(ICHEIC) hat heute in Washington den Abschluss des internationalen Verfahrens zur Entschädigung von Opfern des Holocaust und ihren Erben, deren Versicherungspolicen im nationalsozialistischen Deutschland entzogen und in früheren Entschädigungsverfahren noch nicht entschädigt worden waren, bekannt gegeben. Im Hinblick auf die überprüften Verträge mit Versicherungsunternehmen im damaligen Deutschen Reich konnten noch 11.399 Policen entschädigt werden. Hierfür wurden 102,16 Millionen US-Dollar in Form direkter und humanitärer Transferleistungen an 8.664 Opfer des Holocaust oder ihre Erben ausgezahlt. Die Mindestentschädigungssumme betrug 3.000 US-Dollar, der durchschnittliche Entschädigungsbetrag etwa 9.000 US-Dollar pro Police. Weltweit hat die ICHEIC insgesamt etwa 306 Millionen US-Dollar an individuellen und generell humanitären Leistungen verteilt. Die deutsche Beteiligung an diesem welt-weiten Entschädigungsprozess wurde durch ein trilaterales Abkommen zwischen dem GDV, der ICHEIC sowie der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) ermöglicht.

 

Zuständig für die Koordination und Durchführung der Entschädigungsverfahren in Deutschland waren der GDV und die Stiftung EVZ. An der Prüfung der Entschädigungsanträge, deren Umfang die Zahl der entschädigungsfähigen Policen deutlich übertraf, haben sich alle deutschen Versicherungsunternehmen beteiligt, die entweder schon vor 1945 geschäftlich tätig waren oder aber Rechtsnachfolger von solchen Unternehmen sind. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass die gemeinsam von den Kooperationspartnern vereinbarten Antragsbearbeitungs- und Entschädigungskriterien vom gesamten deutschen Versicherungsmarkt umgesetzt wurden. Möglich wurde somit eine lückenlose Prüfung aller Anträge auf Entschädigung unbezahlter oder entzogener und bislang nicht entschädigter Versicherungspolicen von Holocaust-Opfern aus der Zeit von vor 1945. Den Entschädigungen lagen deutlich erleichterte „Nachweiskriterien“ zu Gunsten der Antragsteller zu Grunde. Auch wurden Ansprüche entschädigt, in denen die Versicherer zwar geleistet hatten, die Zahlungen aber auf so genannten Sperrkonten vom Naziregime beschlagnahmt worden sind. „Wir gehen davon aus, dass durch dieses Verfahren alle eventuell noch unreguliert gebliebenen Versicherungsansprüche von Opfern des Holocaust und deren Erben entschädigt werden konnten. Die finanziellen Entschädigungen können das Leid der Opfer nicht ungeschehen machen, aber wir hoffen somit der Gerechtigkeit ein kleines Stück mehr Geltung verschafft zu haben“, sagt Dr. Frank von Fürstenwerth, Hauptgeschäftsführer des GDV.

 

Die von ICHEIC, GDV und der EVZ-Stiftung gemeinsam getroffenen Vereinbarungen für das Entschädigungsverfahren von Versicherungspolicen gehen zurück auf ein Regierungsabkommen zwischen Deutschland, den USA, Israel, mehreren osteuropäischen Staaten sowie jüdischen Entschädigungsorganisationen aus dem Juli 2000. Auf Initiative des ehemaligen US-Präsidenten William J. Clinton und Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder waren die Verhandlungen über die Entschädigung von Zwangsarbeitern sowie unregulierter Vermögensansprüche von Banken und Versicherungen im Dritten Reich von dem ehemaligen US-Finanzunterstaatssekretär Stuart Eizenstat und dem ehemaligen deutschen Sonderbeauftragten Dr. Otto Graf Lambsdorff geführt worden.

 

Nach der Unterzeichnung des internationalen Abkommens hatte die deutsche Versicherungswirtschaft der Stiftung EVZ einen erheblichen Betrag zu der Gesamtsumme von über 5,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Aus Stiftungsmitteln wurden nach Abschluss des trilateralen Abkommens von der Stiftung mehr als 285 Millionen Euro an die ICHEIC überwiesen. Diese Gelder bildeten den größten Teil jener Entschädigungsmittel, die der ICHEIC aus verschiedenen Ländern weltweit zur Verfügung gestellt worden waren. Mit den Geldern wurden sowohl berechtigte Entschädigungsanträge von früheren jüdischen Versicherungsnehmern oder deren Erben bezahlt, als auch allgemeine humanitäre Leistungen für Opfer des Holocaust erbracht.

 

Über die zur Verfügung gestellten Entschädigungsmittel hinaus haben sich die deutschen Versicherungsunternehmen durch eigene, umfangreiche Recherchen und die Bearbeitung der Entschädigungsanträge, unmittelbar an dem Entschädigungsverfahren beteiligt. „Auch mit der offiziellen Beendigung des Entschädigungsprozesses ist sich die Versicherungswirtschaft ihrer Verantwortung bewusst. Sollten zukünftig an ein Versicherungsunternehmen noch konkrete Anfragen herangetragen werden, wird auch dann eine Prüfung vorgenommen“, versichert Dr. von Fürstenwerth.



Herr Holger Schmitt
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