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24.01.2006 - dvb-Presseservice

Entscheidung über EU-Dienstleistungsrichtlinie: Herkunftslandprinzip in der Pflege – ja oder nein?

 Voraussichtlich genau in der Woche, in der die Altenpflege+ProPflege (14. bis 16.02.2006) in Hannover stattfindet, wird das Europäische Parlament seine Entscheidung über die EU-Dienstleistungsrichtlinie fällen. "Damit erwarten wir auch eine endgültige Klarheit dahingehend, dass Gesundheits- und insbesondere Pflegeleistungen von dem ursprünglich geplanten Herkunftslandprinzip ausgenommen werden", so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Solange dieser wichtige Punkt nach wie vor ungeklärt sei, drohten inländischen Pflegeanbietern mit Inkrafttreten der Richtlinie massive Benachteiligungen. Denn, so Bernd Meurer: "Pflegeanbieter aus anderen EU-Staaten könnten ihre Dienstleistungen zu erheblich niedrigeren Qualitätsstandards und Preisen anbieten. Inländische Betriebe wären nicht mehr konkurrenzfähig würden systematisch vom Markt verdrängt."

Die politische Lage war niemals so ernst: Wenngleich die Kritik am gegenwärtigen Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie bereits Wirkung gezeigt hat (allen voran die zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Evelyne Gebhardt, SPD, hat aus berechtigter Sorge um Lohn- und Sozialdumping bereits zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt) ist eine verlässliche Klarstellung noch nicht erfolgt. Das heißt: Nach wie vor ist ungewiss, ob das Herkunftslandprinzip für Pflegeleistungen ausgeklammert wird oder nicht. Und umso näher die wichtige Entscheidung jetzt rückt, desto intensiver gestaltet sich die politische Diskussion: "Bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie muss klar gestellt werden, dass die Gesundheitsdienstleistungen, die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sind, auch die Pflegeleistungen umfassen", fordert Dr. Werner Langen, Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Europäischen Parlament.

Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung sich auf nationaler Ebene eindeutig positioniert und auf europäischer Ebene durchsetzungsfähig ist. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD bereits klar zum Ausdruck gebracht, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht den Zielen eines "Wettbewerbfähigen Europas" entspricht: "Das Herkunftslandprinzip in der bisherigen Form führt uns nicht in geeigneter Weise zu diesem Ziel. Deshalb muss die Dienstleistungsrichtlinie überarbeitet werden (...)." Diese Forderung unterstützen u. a. der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seinen Demonstrationen sowie die Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand, der der bpa mit seinen weit über 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen angehört.

Klarheit in allen Fragen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie, aber auch Einblicke in Marktchancen für Pflegeeinrichtungen in Europa bringt das erstmalig auf der Altenpflege+ProPflege veranstaltete "Europa-Forum" (14.02.2006, 10.00 bis 14.00 Uhr), organisiert von der europäischen Vereinigung privater Heimträgerverbände (E.C.H.O.), dem bpa und Vincentz Network. Als Experte für Europapolitik und die EU-Dienstleistungsrichtlinie konnte der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Joachim Wuermeling, gewonnen werden. Über die aktuellen Entwicklungen informiert dieser aus erster Hand.

Das "Europa-Forum" in der Programmübersicht: www.bpa.de (Aktuelle Termine).



N.N.
Herr Bernd Tews
Tel.: 030 / 30 87 88 60
Fax: 030 / 30 87 88 89
E-Mail: bund@bpa.de

bpa - Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Hannoversche Straße 19
10115 Berlin
Deutschland
http://www.bpa.de

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