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22.12.2010 - dvb-Presseservice

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur CGZP kann zu höheren Rentenleistungen führen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Sie kann und konnte daher keine Tarifverträge abschließen, mit denen in der Zeitarbeitsbranche vom Grundsatz der Gleichbehandlung (insbesondere „equal pay“ – Prinzip) abgewichen wird. Da die schriftliche Entscheidungsbegründung noch nicht vorliegt, lässt sich derzeit nicht mit letzter Sicherheit sagen, wie die Frage der Rückwirkung dieser Entscheidung im Hinblick auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu beantworten ist.

Sofern in diesem Zusammenhang höhere Beiträge ab Dezember 2005 nachgemeldet werden, kann sich für Rentenbezieher hieraus nachträglich eine höhere Rentenleistung ergeben. Betroffen können Rentenbezieher mit einem Rentenbeginn ab 2006 sein, für die in diesem Zusammenhang auch Beitragszeiten seit dem Dezember 2005 berücksichtigt wurden. Diese müssen aus einem Leiharbeitsverhältnis eines Unternehmens resultieren, bei dem Tarifverträge der CGZP angewendet wurden.

Damit die erhöhten Rentenleistungen ggf. rückwirkend auch für 2006 anerkannt werden können, wird betroffenen Rentenbeziehern empfohlen, noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Rentenzahlung bei ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.

Fragen zu diesem Thema beantworten die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800. Auskunft zu diesen Fragen geben auch die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.



Herr Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
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