Entwicklungstendenzen in der Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung tritt ein, wenn dem versicherten Unternehmen Vermögensschäden seitens der sog. Vertrauenspersonen (vor allem Betriebsangehörigen) oder seitens Dritter (z.B. Hacker) durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen zugefügt w ...

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