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23.10.2008 - dvb-Presseservice

E.on Hanse setzt Gaskunden unter Druck

Verbraucherzentrale: Nicht einschüchtern lassen!

E.on Hanse schaltet auf Angriff und verschickt jetzt Zahlungserinnerungen an Gaskunden, die den Preisen widersprochen und ihre Rechnungen gekürzt haben. In dem Schreiben wird behauptet, der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Preiserhöhungen bestätigt.

„E.on Hanse täuscht seine Kunden“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, und weiter: „Das zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2007 hat sich mit den Preiserhöhungen der Stadtwerke Heilbronn, nicht mit der Preiskalkulation von E.on Hanse beschäftigt. Diese wird das Landgericht Hamburg in dem noch laufenden Verfahren über die Sammelklage von 54 E.on-Hanse-Kunden unter die Lupe nehmen. Was für die Hamburger Gaskunden gilt, wird in Hamburg am Sievekingplatz entschieden, nicht in Quickborn - und in Karlsruhe ist es bisher auch noch entschieden worden“. Den Widerspruchskunden rät die Verbraucherzentrale, kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht einschüchtern zu lassen: „Die von E.on Hanse gesetzte Zahlungsfrist ist nicht verbindlich. Erst wenn der Versorger einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt, muss man innerhalb von 14 Tagen handeln und Widerspruch bei Gericht einlegen“, so die Verbraucherschützer.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine ausführliche Bewertung des von E.on Hanse zitierten Urteils des BGH vom 13. Juni 2007 unter www.vzhh.de ins Internet gestellt und die Unterschiede zur Hamburger Situation erläutert.



Herr Dr. Günter Hörmann
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
http://www.vzhh.de/