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12.06.2008 - dvb-Presseservice

Ergänzende Studie zur Überschussbeteiligung 2008 – Gewinnbeteiligung an den Bewertungsreserven

Köln, Juni 2008 – Mit dem Jahrhundertwerk VVG-Reform ist die Überschussbeteiligung nicht einfacher geworden. Insbesondere die Abbildung der Bewertungsreservenbeteiligung ist sehr komplex, da die Gesellschaften dies unterschiedlich handhaben. Aus diesem Grund hat Assekurata, auch auf vielfachen Wunsch aus der Versicherungsbranche, in diesem Jahr erstmals eine ergänzende Erhebung durchgeführt, in der die verschiedenen Überschusskomponenten genauer abgegrenzt und präzisiert werden. 65 Lebensversicherer nahmen an der Erhebung teil, was einem Marktanteil von 72,47 % entspricht. Die Ergänzungsstudie einschließlich umfangreicher Einzelauswertungen kann ebenso wie alle Assekurata-Ratingberichte auf der Website www.assekurata.de kostenlos heruntergeladen werden werden.      

Die Studie untersucht die einzelnen Elemente der Überschussbeteiligung und zeigt ihre gegenwärtige Bedeutung auf

Die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierdurch wird die Transparenz erheblich eingeschränkt. Mit der VVG-Reform und der Beteilung an den Bewertungsreserven hat sich dieses Problem noch verschärft. Die Studie untersucht die einzelnen Elemente und zeigt ihre gegenwärtige Bedeutung auf. Im Einzelnen handelt es sich um die laufende Verzinsung der Kundenguthaben und um endfällige Schlussgewinne. Bei diesen ist wiederum zu unterscheiden zwischen konventionellen Schlussgewinnen und den Schlussgewinnen aus Bewertungsreserven. Letztere gewähren zahlreiche Versicherer in Form einer Mindest- beziehungsweise Sockelbeteiligung. Diese wird jährlich deklariert und ist dann für ein Jahr festgelegt. Die Sockelbeteiligung wird auch gewährt, wenn die Bewertungsreserven in diesem Jahr auf Null zurückgehen würden. Für die zuvor genannten Überschussquellen wird daher auch der Begriff „Gesamtverzinsung bei Bewertungsreserven gleich null“ verwendet. Anders verhält es sich bei Bewertungsreserven, die erst bei Vertragsablauf und dann auf Basis des vorhandenen Wertes ausgezahlt werden. Die beiden Formen der Beteiligung an den Bewertungsreserven kommen im Markt sowohl alternativ als auch in Kombination vor. Zusätzlich zu den genannten Überschüssen gewähren Lebensversicherer ihren Kunden ebenfalls Kosten- und Risikoüberschüsse. Auch dafür existieren unterschiedliche Verfahren. Teilweise werden diese Überschüsse mit der laufenden Verzinsung oder aber separat gewährt.

Ergebnisse der Studie im Überblick

Gesamtverzinsung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewertungsreserven an den zwei ausgewählten Stichtagen zeigt im Marktdurchschnitt keine signifikante Veränderung gegenüber der Gesamtverzinsung bei Bewertungsreserven gleich Null.

Die Gesamtverzinsung bei Bewertungsreserven zum 31.12.2007 beziehungsweise zum 29.02.2008 über alle in die Untersuchung einbezogenen Modellprodukte beträgt im arithmetischen Schnitt 5,04 % beziehungsweise 5,05 % und liegt so mit drei beziehungsweise vier Basispunkten nur geringfügig über der Gesamtverzinsung bei Bewertungsreserven gleich Null (5,01 %). Aktuell haben damit im Marktdurchschnitt die bei Ablauf vorhandenen und fälligen Bewertungsreserven keine signifikante Bedeutung für die Überschussbeteiligung. Im Einzelfall ist auch zu erkennen, dass sich diese Überschussbeteiligungskomponente volatil verhält, da sie von den bei Ablauf tatsächlich vorhanden Reserven abhängig ist.

Insbesondere bei den großen Lebensversicherern erfolgt die Zuteilung der Bewertungsreservenbeteiligung über die Deklaration einer Sockelbeteiligung

Mehr als zwei Drittel der untersuchten Unternehmen – gemessen an den verdienten Bruttoprämien 2006 – beteiligen ihre Versicherten über eine Mindest- oder Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.

Konventionelle Schlussüberschussanteile dominieren. Nur zwei Versicherer gewähren ausschließlich eine Sockelbeteiligung als Schlussdividende.

Der Anteil der Sockelbeteiligung an der Gesamtverzinsung fällt im Vergleich zum Anteil des konventionellen Schlussüberschusses (arithmetische Marktdurchschnitte) geringfügig aus

Der Anteil der Sockelbeteiligung an der Gesamtverzinsung beläuft sich im arithmetischen Durchschnitt über alle Produkte auf 1,91 %. Während die Kapitallebensversicherung einen Wert von 1,87 % erreicht, weist die Private Rentenversicherung im Durchschnitt 1,84 % und die Riester-Rente 2,02 % auf.

Betrachtet man den Anteil des konventionellen Schlussüberschusses an der Gesamtverzinsung, so beträgt der arithmetische Marktdurchschnitt über alle Produkte 9,83 %. Für die Kapitallebensversicherung, die Private Rentenversicherung und die Riester-Rente ergeben sich jeweils die Werte 11,39 %, 10,77 % und 7,33 %.

Die sonstigen zusätzlich gewährten Gewinnanteile (Risiko- und Kostengewinne) erhöhen die Gesamtverzinsung für die Kapitallebensversicherung (Berechnungsgrundlage ist ein Modellvertrag) im arithmetischen (beziehungsweise im gewichteten) Schnitt um 23 (beziehungsweise 18) Basispunkte. Deren Bedeutung ist damit vergleichsweise hoch.

Mit Aufschlägen auf die Gesamtverzinsung von acht Basispunkten im arithmetischen (beziehungsweise fünf Basispunkten im gewichteten) Durchschnitt fällt die zusätzliche Verzinsung der Privaten Rentenversicherung (Modellvertrag) vergleichsweise niedrig aus. Gleiches gilt für die Riester-Rente (Modellvertrag). Der Grund für die Abweichung bei Kapital- und Rentenversicherungen liegt darin, dass die Lebensversicherungsunternehmen bei den Rentenversicherungen explizit keine Risikoüberschüsse gewähren.

Die normierte laufende Verzinsung liegt im arithmetischen Marktdurchschnitt um zehn Basispunkte unter der individuellen laufenden Verzinsung.

Die laufende Verzinsung bezieht sich auf unternehmensindividuelle und somit verschiedene Bezugsgrößen (Zinsträger), die nicht unmittelbar vergleichbar sind. So kann ein geringerer Zinsträger (95,3) mit einer höheren individuellen laufenden Verzinsung (4,45 %) zum gleichen Zinsergebnis führen wie ein höherer Zinsträger (100) bei entsprechend geringerem Zinssatz (4,24 %). Der normierten laufenden Verzinsung liegt demgegenüber eine einheitliche von Assekurata vorgegebene Bezugsgröße zugrunde, so dass die normierten Verzinsungen unmittelbar vergleichbar sind. Von Bedeutung ist dieser Aspekt vor allem im Wettbewerb, da höhere Zinssätze dem Kunden rein optisch einen Vorteil suggerieren.

Insgesamt verwenden 28 Versicherer und somit die Mehrzahl einen im Vergleich zur normierten Bezugsgröße kleineren Zinsträger für ihre Deklaration. Rein optisch wird hierdurch gegenüber der normierten laufenden Verzinsung eine höhere individuelle Verzinsung dargestellt. Dabei beträgt die minimal beobachtete Abweichung fünf und die maximale 47 Basispunkte von der normierten Verzinsung. Die durchschnittliche Abweichung beträgt 21 Basispunkte.

Bei 16 Gesellschaften wurde kein Unterschied zwischen der individuellen und der normierten laufenden Verzinsung festgestellt.

Immerhin elf Unternehmen werben mit einem individuellen laufenden Zinssatz, der unter der normierten laufenden Verzinsung liegt. Rein optisch wirkt die laufende Verzinsung damit unattraktiver. Die vorliegenden Ergebnisse bestätigen die Vermutung, dass ein reiner Vergleich der Deklarationssätze ohne Berücksichtigung des Zinsträgers im Einzelfall zu irreführenden Ergebnissen führen kann.

Bei der Berechnung der Zinsüberschussanteile innerhalb des Zinsträgers verteilt nur jeder vierte Versicherer die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre, wie es bei der Berechnung der Rückkaufswerte vorgeschrieben ist. Wobei dies einen schnelleren Aufbau des Zinsträgers bewirkt.




Herr Russel Kemwa
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Das interne, interaktive Rating von Assekurata bewertet Versicherungsunternehmen aus Kundensicht. Hierzu nutzt Assekurata unter anderem eine Kundenbefragung, in der über 700 Versicherungskunden befragt werden. Das Rating ist jeweils ein Jahr gültig und bedarf dann einer Aktualisierung. Die gültigen Ratings und ausführlichen Berichte werden auf www.assekurata.de veröffentlicht.