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14.01.2011 - dvb-Presseservice

Ergänzung zur Pressemeldung vom 12.01.2011: Klarstellungen zur Zulässigkeit einer Registrierung als Rentenberater bei gleichzeitiger Maklerzulassung

Sehr geehrte Damen und Herren ,

in Ergänzung zur gestrigen Meldung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst „Klarstellungen zur Zulässigkeit einer Registrierung als Rentenberater bei gleichzeitiger Maklerzulassung“ erhalten Sie anbei zwei weitere Fakten die sicherlich zur Richtigstellung der Berichterstattung beitragen können:

- Nach eigener Aussage des BMJ handelt es sich bei dem mehrmals zitierten Schreiben lediglich um eine interne Anfrage an die Landesjustizbehörden zur Erfassung der Anzahl relevanter Fälle mit Doppelzulassung. Die Aussage zur Doppelzulassung sei deshalb nicht als abschließende rechtliche Würdigung zu sehen.

Quelle: Diese Aussage des BMJ liegt febs schriftlich vor.

- In der ARD-Sendung Report hat die zuständige Richterin, Frau Kaps, nicht bestätigt, dass eine der beiden Zulassungen zurückzugeben ist. Sie hat lediglich folgendes gesagt: „ …entweder die Firmen geben eine der Zulassungen zurück oder wir müssen über die von uns gewährte Zulassung entscheiden, ob die gegebenenfalls widerrufen werden muss“. Diese Entscheidung ist am 03.01.2011 vom Gericht getroffen worden.

Quelle: Das Zitat ist auf der Homepage des BRBZ im vollständigen Wortlaut zu finden.



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
Fax: 089/890 42 86-50
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn
http://www.febs-consulting.de/

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