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31.12.2010 - dvb-Presseservice

Erhöhte Unfallgefahr zu Silvester

Der Jahreswechsel steht unmittelbar bevor. Erfahrungsgemäß geht mit den Silvesterfeierlichkeiten auch eine erhöhte Unfallgefahr einher. Häufig ist es der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern, der zu Personen- oder Sachschäden führt. Spätestens, wenn schwere körperliche Verletzungen vorliegen, oder ein Hausbrand gewütet hat, stellt sich für die Betroffenen die Frage nach dem Versicherungsschutz.

Unfallschäden durch Pyrotechnik

Der Kern einer privaten Unfallversicherung ist die sogenannte Invaliditätsleistung. Erleidet der Versicherte beispielsweise bei einer Knallerexplosion so schwere Verletzungen an seinen Händen bzw. an seinen Augen, dass diese dauerhaft geschädigt sind, so bekommt er nach Leistungsprüfung den vertraglich vereinbarten Betrag aus der Invaliditätssumme. Je nach Ausgestaltung seines Versicherungsvertrages kann auch im Zuge eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus ein Krankenhaustagesgeld bezogen werden. Im Einzelfall können hier, basierend auf den Versicherungsbedingungen, noch weitere Leistungsbausteine greifen. Hat der Betroffene allerdings selbst gebaute Feuerwerkskörper oder nicht zugelassene Pyrotechnik benutzt, entfällt unter Umständen der Versicherungsschutz.

Die Feuergefahr

Nicht selten kommt es in der Silvesternacht zu Wohnungsbränden, die entweder den Hausrat vernichten oder – im schlimmsten Fall – die Totalzerstörung des Gebäudes zur Folge haben. Gerade das Tischfeuerwerk hat sich hier des Öfteren als Gefahrenquelle erwiesen, genauso brennende Kerzen. Die Feuergefahr für den Hausrat, das sind Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, wird über die Hausratversicherung abgedeckt; sind Gebäudeteile beschädigt, tritt die Wohngebäudeversicherung in die Leistungsprüfung. Kommt es zu einem Brand bzw. zu einer Explosion an einem PKW, kann die Teilkaskoversicherung herangezogen werden, im Falle von Vandalismus ist es die Vollkaskoversicherung.

Rolle der Privathaftpflichtversicherung

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Daraus ergibt sich, dass jemand, der unter vorgenannten Bedingungen einen anderen schädigt, in der Haftung steht. Gemünzt auf Silvester bedeutet das: Ist der eigene Böller oder die eigene Rakete ursächlicher Grund für die Verletzung zum Beispiel eines Spaziergängers oder für einen Hausbrand in der Nachbarschaft, so tritt die Privathaftpflichtversicherung in die Leistungsprüfung. Wird man allerdings zu Unrecht eines Schadens bezichtigt, so nimmt die Privathaftpflichtversicherung die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ ein und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, ggfs. sogar vor Gericht.

Grundsätzlich gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!



Pressereferent
Herr Tobias Janaschke
Tel.: +49 (0) 431 54654-347
Fax: +49 (0) 431 54654-99347
E-Mail: t.janaschke@domcura.de

DOMCURA AG
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Zum Unternehmen:

Die DOMCURA AG ist als Assekuradeur Spezialist im Sachversicherungsbereich. Mit über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Kieler Unternehmen bundesweit mit großem Erfolg tätig. Aktuell hat die DOMCURA etwa 500.000 Versicherungsverträge in der eigenen Verwaltung und kooperiert mit über 5.000 Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern sowie Maklerpools und Versicherungsportalen.