Erhöhtes Unfallrisiko an den närrischen Tagen - deutsche Versicherer mahnen zur Vorsicht und geben Versicherungstipps
Wer in der närrischen Zeit ausgelassen feiern will, sollte dabei ein paar wichtige Dinge beachten. Denn neben allem Frohsinn mahnen die deutschen Versicherer auch zur Vorsicht, denn schnell ist etwas passiert und der Spaß vorbei. Besonders bei den Rosenmontagsumzügen kommt es immer wieder zu Unfällen mit Sach- und Personenschäden. Die deutschen Versicherer geben deshalb Tipps, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt:
- Zuschauer des närrischen Treibens haften natürlich für Schäden, die sie verursachen. Bei Schadenersatzansprüchen kommt hier die Privat-Haftpflichtversicherung auf.
- Veranstalter eines Rosenmontagsumzugs - meist ein eigenes Festkomitee - können sich mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung absichern. Die Mitglieder des Festkomitees sind damit für ihre Haftung aus der Überwachung und der Leitung der Veranstaltung versichert. Auch Schäden, die durch Werfen von vorher genehmigten kleinen Gegenständen (z. B. "Kamellen") entstehen, sind abgedeckt.
- Karnevalsgesellschaften sollten sich mit einer Gruppenunfall- und Vereins-Haftpflichtversicherung absichern. Die einzelnen Zugteilnehmer sind damit gegen Schäden versichert, die bei "üblichen" Karnevalsumzügen entstehen können.
- Am Zug teilnehmende Reiter haben in der Regel eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und jemanden verletzt. Der Veranstalter muss allerdings dafür sorgen, dass nur "umzugsgeeignete" Pferde eingesetzt werden.
Herr Stephan Schweda
Tel.: 030 2020 5116
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