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20.04.2007 - dvb-Presseservice

Erhöhung des Rentenbeitrittsalters

Müssen ab sofort alle bis 67 arbeiten?

Nein! Der Übergang von der jetzigen zur neuen Regelung geschieht schrittweise, wissen die ARAG Experten. Für Arbeitnehmer aller Geburtsjahrgänge vor 1947 bleibt es bei der Rente mit 65. Ab Jahrgang 1947 erhöht sich das Renteneintrittsalter jeweils um einen Monat pro Jahr, so dass der Geburtsjahrgang 1948 zwei Monate und der Jahrgang 1949 drei Monate länger arbeiten muss; bis zum Jahrgang 1958, für den das Renteneintrittsalter bei 66 Jahren liegt. Für die Jahrgänge ab 1959 geht es dann in Zwei-Monats-Schritten pro Jahr weiter, so dass ein 1963 Geborener bis zum Alter von 66 Jahren und zehn Monate arbeiten muss. Für alle später geborenen Arbeitnehmer gilt dann die Rente ab 67. Übersicht verschafft die anhängige Tabelle.



Frau Brigitta Mehring
Tel.: +49 0211 963 2560
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