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26.07.2007 -
dvb-Presseservice
Erholung ausgeschlossen
Rechtsschutzversicherung hilfreich bei Urlaubsstreitigkeiten
Gebucht ist ein exklusives Strandhotel auf Zypern mit vielfältigen
Sportmöglichkeiten. Am Urlaubsort angekommen, sucht man die
versprochenen Leistungen vergebens und findet stattdessen Schimmel im
Badezimmer. Jetzt ist guter Rat teuer.
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rät: Mängel noch am
selben Tag bei der Reiseleitung zu beanstanden, damit kurzfristig
Abhilfe geschaffen werden kann. Wem die Reiseleitung vorschlägt, in ein
teureres Hotel zu ziehen und vor Ort einen Aufpreis zu bezahlen, der
kann den im allgemeinen nach seiner Rückkehr vom Reiseveranstalter
zurückfordern.
Werden die Mängel nicht behoben, empfiehlt es sich eine
Mängelliste zu erstellen und sich die von der Reiseleitung sowie den
Mitreisenden unterschreiben zu lassen. Natürlich sollte man von
denjenigen, die unterschrieben haben, auch die Adressen kennen. Nur so
sind sie später als Zeugen benennbar. Gleichzeitig sollte man das, was
zur Beschwerde Anlass gibt - soweit möglich - fotografieren.
Nur wer Mängel beweisen kann, kann den Reiseveranstalter nach
der Rückkehr belangen und Schadenersatz fordern. Dies sollte man
möglichst schnell und mit Hilfe eines Rechtsanwalts tun: Maximal einen
Monat räumt einem der Gesetzgeber dafür ein, und die Frist beginnt mit
dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Materiell entschädigt wird man
übrigens auch für die Zeit, die man - statt den Urlaub zu genießen -
benötigte, um Mängel zu dokumentieren.
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Erholung-ausgeschlossen-ps_5437.html