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05.12.2006 - dvb-Presseservice

Erneut den Versicherer beschummelt

Vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz kommt eine Entscheidung, die sich einmal mehr mit dem Thema Versicherungsbetrug beschäftigt (AZ: 10 U 1032/02). Wie häufig war ein Versicherungsnehmer beim Schummeln aufgefallen und hatte deshalb seinen Versicherungsschutz verloren. Folgender Fall lag dem oben genannten Urteil zugrunde: Ein Autofahrer hatte den Diebstahl seines PKW gemeldet. Bei der Versicherung gab er an, der Kaufpreis habe knapp 12.000 Euro betragen. Diesen Preis empfand der zuständige Sachbearbeiter bei der Assekuranz offenbar als ein wenig zu hoch. Deshalb forschte er nach und fand heraus, dass der Kunde in Wahrheit nur gut 10.000 Euro gezahlt hatte. Auf diesen Unterschied angesprochen, war der Versicherungsnehmer mit einer Begründung schnell bei der Hand. Zwar habe er beim Kauf tatsächlich einen geringeren Preis als angegeben bezahlt. Aber gleich danach zusätzlich Geld für sein Auto ausgegeben. So seien etwa neue Reifen gekauft und eine Garantieversicherung abgeschlossen worden, so dass sich unter dem Strich der in der Schadenmeldung genannte Gesamtpreis ergeben habe. Dieser Argumentation wollte der Versicherer allerdings nicht folgen und verweigerte deshalb die Schadenregulierung. Auch eine Klage vor dem OLG in Koblenz durch den Versicherungsnehmer fruchtete nicht. Die Richter sahen den Versicherer im Recht und akzeptierten dessen Weigerung, den Schaden zu übernehmen.



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