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27.05.2009 - dvb-Presseservice

Erneut eine bahnbrechende Lösung der Ralf W. Barth GmbH: Der VSAV-Anwartschaftstarif!

Genau zwei Jahre nach Einführung der Pflichtversicherung in der Versicherungsvermittlung hat der unabhängige VSH-Makler Ralf W. Barth eine Lösung für die Frage: “Was tun wenn meine Vermögensschaden-Haftpflicht schadenbedingt gekündigt wird?” Diese Frage und der darauf möglicherweise drohende Verlust der Registrierung (was einem Berufsverbot gleichkommt) wurden dem VSAV e. V. und dem Fachberaterteam der Ralf W. Barth GmbH immer wieder gestellt.

Das Problem:

Bei der täglichen Beratung kommt ein grundsätzliches Anliegen der Versicherungsvermittler immer wieder zur Sprache: Wie steht es um mich als Vermittler, wenn ich im Schadenfall eine Kündigung vom VSH-Versicherer erhalte? 

Diese Sorge ist berechtigt. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufszulassungs- bzw. Ausübungsvoraussetzung und damit für jeden Versicherungsvermittler von existenzieller Bedeutung. Gleichwohl gibt es derzeit im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 5 PflVG) keinen Kontrahierungszwang. Unter Umständen haben die Motive des Versicherers für die Kündigung gar nichts mit dem konkreten Schaden zu tun:

-Die Annahmerichtlinien können sich aufgrund einer geschäftspolitischen Neuausrichtung oder einer Gesetzesänderung geändert haben.

-Möglicherweise führt das versicherungstechnische Ergebnis der VSH-Verträge des Versicherers zu einer kompletten Neubewertung des Risikos.

-Der Versicherer will sich möglicherweise von mehrjährigen Verträgen trennen.

Unabhängig von den tatsächlichen Beweggründen muss man bei der Suche nach einem neuen Versicherer auf jeden Fall den vorhandenen Makel „schadenbedingte Kündigung“ erst einmal weg diskutieren und argumentieren.

Die Lösung:

Mit dem Anwartschaftstarif in der Tasche können Versicherungsvermittler beruhigt ihren Geschäften nachgehen.  Für den Fall, dass ein Vermittler von seinem VSH Versicherer eine schadenbedingte Kündigung erhält, kann er umgehend von der Option Gebrauch machen, bei einem namhaften deutschen Versicherer - selbstverständlich zu dessen aktuellen Konditionen – den gesetzlich vorgeschrieben Mindestversicherungsschutz  zu erhalten. 

Auf diese Weise bleibt der Vermittler nicht nur handlungsfähig, sondern auch souverän in seiner Entscheidung:  Mit seinem VSH-Gutschein hat er immer ein Ass auf der Hand und kann in Ruhe den Markt sondieren, ob es noch andere Lösungsmöglichkeiten am Markt gibt.

Der Anwartschaftstarif steht auch Vermittlern in der Ausschließlichkeit zur Verfügung, die sich die schnelle und zeitnahe Option „Unabhängigkeit“ offen halten wollen.  

Der Weg:

Das Antragsverfahren verläuft schlank und effizient über den Link www.vsh-garantie.de. Klicken Sie einfach rein und beantragen Sie gleich online Ihre VSH-Garantie!



Frau Jessica Claus
Tel.: +49 (0)7138 96 07 - 71
Fax: +49 (0)7138 96 07 - 20
E-Mail: jessica.claus@rwb-finanz.de

Ralf W. Barth GmbH
Birkenweg 5
74193 Schwaigern-Niederhofen
www.rwb-finanz.de