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27.05.2009 - dvb-Presseservice

Ersatzkassen wollen Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen verbessern

Rahmenvertrag zur "Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung" soll in allen Ländern bedarfsgerecht umgesetzt werden

Etwa 10 Prozent aller sterbenden Menschen benötigen eine besonders aufwändige hochspezialisierte Versorgung, um bis zu ihrem Lebensende in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben zu können. Meist sind dies Menschen mit einer bösartigen Tumorerkrankung. Bisher wurden die Betroffenen häufig ins Krankenhaus eingewiesen, um eine multiprofessionelle Versorgung sicherstellen zu können. "Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten nun eine medizinisch-pflegerische Betreuung zu Hause im Kreise ihrer Angehörigen ermöglichen. Deshalb haben wir einen Mustervertrag zur "Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) entwickelt", erläutert Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) das Engagement der Ersatzkassen. Dieser Mustervertrag wurde bereits in Hessen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt. In weiteren Bundesländern wie Baden-Württem­berg, Sachsen-Anhalt, Bayern, Niedersachsen und Saarland laufen aktuell Verhandlungen. Das Engagement der Ersatzkassen wird auch von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. unterstützt.

Mit dem Mustervertrag setzen die Ersatzkassen auch eine gesetzliche Regelung um. Als Teil des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007 wurde die SAPV als neue Versorgungsform für schwerstkranke sterbende Menschen gesetzlich verankert. Bei der SAPV handelt es sich um eine interdisziplinäre Versorgung durch ein multiprofessionelles Team - so genannte Palliativ-Care-Teams - aus speziell weitergebildeten Ärzten und Pflegekräften, wie Palliativärzten, Palliativpflegediensten und Physiotherapeuten. Sinnvoll ist auch die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Apotheke sowie Sanitätshäusern. Die jeweilige Versorgung richtet sich nach dem Bedarf der Versicherten und reicht von der Beratung des Versicherten und seinen Angehörigen bis hin zur medizinischen und pflegerischen Vollversorgung. Die Palliativ-Care-Teams, mit denen die Ersatzkassen einen Versorgungsvertrag abschließen, müssen ein Versorgungskonzept vorlegen. Nachgewiesen werden müssen u. a. Mitarbeiterkapazitäten, Qualifikationen der Ärzte und des Pflegepersonals, Versorgungsgebiet, sächliche Ausstattung und die 24-Stunden-Ruf­be­reit­schaftsdienst an sieben Wochentagen.

Die SAPV wird auf Antrag des Versicherten vom Hausarzt oder Krankenhausarzt verordnet. Der Versicherte kann sich entsprechend seines Bedarfs ein SAPV-Team auswählen, das die Leistung erbringen soll. Die Krankenkasse genehmigt die endgültige Verordnung.

Der vdek geht davon aus, dass pro 250.000 Einwohner etwa ein SAPV-Team benötigt wird. Ballast: "Ein besonderes Anliegen ist es, auch die Versorgung in den ländlichen Regionen sicherzustellen." Um dies zu realisieren, gelte es, flexibel auf den Bedarf in den Ländern zu reagieren. Deshalb sei der Mustervertrag nur als Orientierung gedacht. "Die Feinsteuerung muss in den Ländern regional vorgenommen werden!" Der Vorstandsvorsitzende betonte, dass die palliativmedizinische Versorgung kein Wettbewerbsfeld sei. Ziel der Ersatzkassen sei es daher, in den Ländern gemeinsame Verträge mit den anderen Kassenarten umzusetzen.

Die Anlagen hierzu stehen Ihnen im Internet unter www.vdek.com zur Verfügung.



Frau Michaela Gottfried
Tel.: 0 22 41 / 1 08-2 93
Fax: 0 22 41 / 1 08-2 48
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

Verband der Ersatzkassen e. V.
Vdek
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
www.vdek.com