Anzeige
02.03.2007 - dvb-Presseservice

Ersatzkassenverbände VdAK/AEV schreiben Rabattvereinbarungen für Arzneimittel aus

Wirtschaftlichere Arzneimittel-Versorgung für 8,7 Millionen Ersatz-kassen-Versicherte

Um die Arzneimittelversorgung bei gleicher Qualität preiswerter zu ge-stalten, wollen die Ersatzkassenverbände VdAK/AEV Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen abschließen. Im Auftrag der DAK, der HEK, der HMK, der hkk, der GEK, der HZK und der KEH mit insgesamt 8,7 Millionen Versicherten fordern sie deshalb die Arzneimittel-Hersteller auf, bis zum 28. März 2007 für neun Arzneimittel-Wirkstoffe (Amoxicillin, Ciprofloxacin, Clarithromycin, Clindamycin, Omeprazol, Roxithromycin, Simvastatin, Tilidin/Naloxon und Tramadol) Rabattangebote abzugeben. Für diese Wirkstoffe ist der Patentschutz schon lange abgelaufen, sie werden deshalb von mehreren Unternehmen angeboten. Die Ersatzkassenverbände schließen mit jedem Unternehmen einen Vertrag, das die Konditionen der Ausschreibung akzeptiert. Bedingung für die Rabattvereinbarung ist, dass die Unternehmen die ausgeschriebenen Preise der Medikamente (Ziel-Herstellerabgabe-preise) akzeptieren und ihr Medikament entsprechend rabattieren. Bei der Erstellung der Preisliste haben sich die beteiligten Ersatzkassen am jeweils niedrigsten auf dem Markt befindlichen Preis orientiert. Die Verträge beginnen am 1.4.2007 und haben eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Regelung gibt den Kassen und pharmazeutischen Herstellern Planungssicherheit und ermöglicht eine flexible Reaktion auf veränderte Marktbedingungen. Sollte ein Hersteller Probleme bei der Auslieferung dieser Arzneimittel bekommen, kann der Vertrag gekündigt werden.

Die Vorstandsvorsitzende der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, Dr. Doris Pfeiffer, erklärte, mit den Rabattverträgen wollten die Ersatzkassen die gesetzlichen Spielräume nutzen, um die Arzneimittelversorgung im Interesse der Versicherten wirtschaftlicher zu gestalten. Nach den neuen Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das am 1.4.2007 in Kraft tritt, sind die Apotheken verpflichtet, bei bestehenden Verträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern den Patienten die rabattierten Medikamente abzugeben, wenn der Arzt nicht die Substitution für das von ihm verordnete Arzneimittel ausgeschlossen hat. An der Qualität der Arzneimittelversorgung ändert sich nichts.

Pfeiffer forderte Pharmahersteller, Ärzte und Apotheker auf, die Vereinbarungen aktiv zu unterstützen. Die beteiligten Pharmahersteller könnten mit höheren Verordnungsanteilen rechnen, wenn die Ärzte verstärkt nur die rabattierten Arzneimittel verordnen. Bei den Arzneimittel-Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte werde die Verordnung von rabattierten Arzneimitteln entlastend berücksichtigt. Zudem sparen die Krankenkassen und damit auch die Versicherten als Beitragszahler, wenn die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel sinken. Pfeiffer betonte, mit den Rabattvereinbarungen könnten bis zu 30 Mio. Euro eingespart werden.

Wenn sich die Rabattvereinbarungen bewähren, sollen die Verträge um weitere umsatzstarke Wirkstoffe ergänzt werden. Bei den nun ausgeschriebenen Wirkstoffen handelt es sich um Schmerzmittel (Tilidin/Naloxon und Tramadol), Antibiotika (Amoxicillin, Ciprofloxacin, Clarithromycin, Clindamycin, Roxithromycin), einen Cholesterinsenker

(Simvastatin) und um ein Mittel zur Behandlung von Magen-Darm-Geschwüren (Omeprazol).

Bei Interesse können weitere Informationen und Unterlagen über die Website des VdAK/AEV

www.vdak-aev.de/vertragspartner/pharmazeutische-unternehmer/index.htm

abgerufen oder schriftlich beim

Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) e. V.
AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Abteilung Vertrags- und Versorgungsmanagement

„Rabattvereinbarung“

Ansprechpartner: Birger Rostalski (Tel.: 0 22 41/1 08-2 15),
Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg
E-Mail: rabattvereinbarung@vdak-aev.de

angefordert werden

An dem Vertrag beteiligt sind folgende Ersatzkassen:

  • DAK – Deutsche Angestellten-Krankenkasse
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse
  • Hamburg Münchener Krankenkasse
  • Handelskrankenkasse
  • Gmünder ErsatzKasse (GEK)
  • HZK – Die ProfiKrankenkasse für Bau- und Holzberufe
  • KEH Ersatzkasse.



Frau Michaela Gottfried
Tel.: 02241 108-293
E-Mail: presse@vdak-aev.de

Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Frankfurter Straße 84
53721 Siegburg
www.vdak-aev.de