Anzeige
17.11.2010 - dvb-Presseservice

Erste BRBZ-Makler-Konferenz in Köln: BRBZ informiert über rechtssichere bAV-Beratung

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) veranstaltet am 17. Dezember 2010 in Köln die erste „BRBZ-Makler-Konferenz“, um Finanzdienstleister über eine rechtssichere bAV-Beratung zu informieren.

Der BRBZ beobachtet, dass derzeit viele Makler verunsichert sind, wie sie rechtssicher in der bAV beraten können und wie ein solcher Beratungsprozess aussehen kann. Hierzu will der BRBZ aufklären und der Frage nachgehen, wo die Rechtsberatung in der bAV aufhört und die Produktempfehlung anfängt. Makler erhalten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen in der bAV-Beratung.

Hintergrund sind die aktuellen Bestrebungen des BRBZ, dass künftig im Rahmen der  bAV rechtskonform auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Grundsätze der Rechtsberatung zum Schutz der rechts- und finanzberatenden Berufsgruppen beraten wird. Das ist nach Auffassung des BRBZ dringend geboten, denn viele Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgesellschaften verkaufen entsprechend gleichzeitig und rechtswidrig Finanzdienstleistungsprodukte und bieten auch umfassende zivil-, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratungsdienstleistungen an. Teilweise versuchen Gesellschaften sogar über Tochtergesellschaften offizielle Rechtsberatungszulassungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu erhalten, obwohl auch dies gesetzlich nicht erlaubt ist.

Daher hat der BRBZ in den vergangenen Wochen zahlreiche gerichtliche Verbots- und Unterlassungsverfahren gegen Beratungshäuser eingeleitet, die als Versicherungsmaklerunternehmen rechtswidrig eine Rechtsberatungserlaubnis nach dem RDG besitzen und/oder grundsätzlich unerlaubte Rechtsberatung im Sinne des RDG anbieten und durchführen.

Einen ersten Erfolg konnte der BRBZ bereits erzielen. In einem Klageverfahren gegen die Sparkassen PensionsBeratung GmbH (SPB) wurde durch die Anerkenntnis der Klage die Rechtsauffassung des BRBZ eindeutig bestätigt, wonach die Beratung von Kunden bei der Einführung einer bAV eindeutig nicht durch § 34d Absatz 1 Satz 4 Gewerbeordnung (GewO) abgedeckt ist. Gleichzeitig ist der BRBZ in seiner Ansicht bestätigt worden, nach der eine rechtliche Beratung im Bereich der bAV auch keine erlaubnisfreie Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG sein kann.

Um Maklern künftig mehr Sicherheit zu geben, wie eine rechtskonforme Beratung in der bAV aussehen sollte, lädt der BRBZ Mitte Dezember zur ersten „BRBZ-Makler-Konferenz“ nach Köln ein. Makler können dort ihre Fragen direkt an führende bAV-Experten richten.



Frau Claudia Kressel
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln. Weitere Informationen zum BRBZ erhalten Sie auch unter www.brbz.de, www.brbz-kongress.de und www.brbz-akademie.de.