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01.09.2010 - dvb-Presseservice

Erste DKM-Teilnahme des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) nimmt erstmals an der diesjährigen DKM als Aussteller teil. Der Verband will die Fachmesse nutzen, um über sein Anliegen zu informieren, in der Beratung der bAV und von Zeitwertkonten einheitliche Beratungsstandards zu schaffen und damit Rechtssicherheit für Makler, Produktanbieter und Verbraucher zu gewährleisten.

Nach dem Rechtsverständnis des BRBZ ist der Handlungsbedarf angesichts der deutlichen Missstände in der bAV-Beratung groß. Es geht hierbei um die Bedeutung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und die Erlaubnispflicht der Beratung in der bAV. Aus Sicht des BRBZ ist es unzulässig, Rentenberatung und gleichzeitig Versicherungsvermittlung anzubieten. Denn Rentenberater dürfen als Organ der Rechtspflege keine widerstreitenden Interessen vertreten. Bei der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten neben der Rentenberatung kollidieren die Interessen des Kunden an einer unabhängigen Beratung mit den Interessen des Versicherungsvermittlers an dem Erhalt einer Provision für die Vermittlungstätigkeit. Der BRBZ wird in seiner Auffassung von führenden Berufrechtlern wie Professor Dr. Martin Henssler, Leiter des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln, unterstützt. Demnach dürfen Rechtsanwälte und Rentenberater keine Versicherungsmaklertätigkeit – weder mittelbar noch unmittelbar – ausüben. Dies gelte auch für Versicherungsmakler, denen die Zulassung zur Rechtsberatung aufgrund möglicherweise bestehenden Interessenkollisionen verwehrt sei.

Im Hinblick auf diese Erkenntnisse ist der BRBZ bereits aktiv geworden und hat die rechtswidrige Zulassung von Versicherungsmaklern als Rentenberater bei den Aufsichtsbehörden beanstandet. Der Verband leitete gegen die febs Consulting GmbH, die Mercer Deutschland GmbH und neuerdings gegen die Hewitt Associates GmbH entsprechende Verbotsverfahren ein.

Sie finden den BRBZ auf der DKM in Halle 5, Stand PK 16



Frau Claudia Kressel
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
http://www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, zum Beispiel des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts.

Zur Verbandsintention hat der BRBZ am 04. Juni 2010 in Köln auch den »1. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung« ausgerichtet. Führende Juristen und bAV-Experten sprachen über die aktuelle Beratungspraxis in der bAV sowie über die zugehörigen berufsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Weitere Informationen zum BRBZ und zum »1. BRBZ-Rechtsberatungskongress« erhalten Sie auch unter www.brbz.de und www.brbz-kongress.de.