Orkan „Xynthia“ verursacht nach ersten Schätzungen Schäden von rund 15 Mio. Euro Schadenhotline der Versicherungskammer Bayern unter 01805/123456 (0,14 €/Min aus dem deutschen Festnetz)
„Xynthia“ forderte mehr Menschenleben in Europa als die zerstörerischen Orkane „Lothar“ (1999) und „Kyrill“ (2007). Das Orkan-Tief wütete in Westeuropa mit Böen bis zu 166 km/h. In Deutschland waren Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen am heftigsten betroffen. Aber auch in den Geschäftsgebieten des Konzerns Versicherungskammer Bayern führte der Orkan zu erheblichen Sachschäden. Allein in Bayern, vor allem in Franken, und der Pfalz wird nach ersten Hochrechnungen mit rund 20.000 Schadenmeldungen und mit einem Schadenaufwand von ca. 15 Millionen Euro gerechnet.
Die Versicherungskammer Bayern rät ihren Kunden, Schäden sofort zu melden: Hierfür ist die zentrale Schadenhotline unter 01805/123456 (0,14 €/Min aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 €/Min aus dem deutschen Mobilfunknetz) geschaltet. Die Mitarbeiter des Schadenservice sorgen für eine schnelle und reibungslose Regulierung. Wenn möglich, sollten im Schadenfall Notmaßnahmen zur Minderung des Schadens ergriffen werden. Grundsätzlich empfiehlt die Versicherungskammer Bayern, jeden Schaden zu fotografieren.
Welche Versicherungen für welche Schäden?
Stürme können Schäden an Gebäuden und Autos verursachen - etwa durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten. Für Schäden am Gebäude leistet eine Wohngebäudeversicherung mit KlimaKasko. Sie greift bei Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8, das entspricht 62 Kilometer je Stunde), aber auch durch Feuer, Leitungswasser, Hagel sowie weiteren Elementarereignissen wie Starkregen, Hochwasser, Schneedruck etc. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden durch Niederschläge übrigens ebenfalls versichert. Eine Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung. Auch in diesem Fall sind die Folgeschäden – die etwa nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können – mitversichert. Schäden am eigenen Auto ersetzt eine Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung. Sie leistet nicht nur für Schäden, die direkt durch den Sturm entstanden sind. Der Versicherungs-schutz umfasst auch Beschädigungen durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.
Herr Thomas Bundschuh
Tel.: 089 / 2160-1775
Fax: 089 / 2160-3009
E-Mail: thomas.bundschuh@vkb.de
Versicherungskammer Bayern
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