Erwerbsunfähigkeitsrente fließt bereits mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld zu
Gilt eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit Auszahlung als Kranken- bzw. Übergangsgeld gem. § 107 SGB X als erfüllt, führt bereits diese Auszahlung zu einem Zufluss der Rente. Das hat das FG Münster entschieden.