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04.03.2011 - dvb-Presseservice

EuGH zu Unisex-Tarifen – Endlich Gleichstellung bei der Beitragskalkulation in der privaten Rentenversicherung vorgeschrieben

Als der Europäische Gerichtshof am Dienstag (2. März 2011) sein Urteil zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei den Versicherungsprämien bekannt gab, war der Aufschrei in der Branche riesengroß und einhellig. Die mächtigsten Anbieter und ihr Gesamtverband sowie Ratingagenturen (Map-Report) und die Versicherungskaufleute verurteilen die Umsetzung dieses zentralen Grundrechtes als Fehler. Sie warnen vor Prämienexplosionen, Marktverzerrungen, Kundenschädigungen.

Der Bundesverband unabhängiger Finanzdienstleisterinnen (BuF) e.V., kann sich dieser Einschätzung nicht anschließen, schließlich verweist der Verband bereits seit vielen Jahren auf gravierende Ungerechtigkeiten bei der Kalkulation privater Rentenversicherungen. Denn hier sind die Unterschiede so richtig spürbar. Bei der für Frauen günstigeren Autoversicherung dagegen oder bei geschlechtsspezifisch kalkulierten Preisen von Risikolebensversicherung profitieren zwar Frauen, doch der Preisunterschied zu Männertarifen ist in diesen Sparten geradezu lächerlich gering im Vergleich zur Rentenversicherung.

So zahlt heute eine 40-jährige Frau, die 25 Jahre für eine lebenslange Gesamtrente von etwa 1.000 € spart, in der Zeit bis zu ihrem Rentenbeginn etwa 10.000 € mehr Prämien als der männliche Versicherte mit gleichen Vorgaben. Die Zins- und Zinseszinsen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Als Begründung für diese Männer bevorzugende Prämienkalkulation bot sich der Branche die längere Lebenserwartung von Frauen an. Doch genau dies ist grundgesetzwidrig: Denn kein Mensch darf wegen der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, der er unabänderlich allein durch die Geburt angehört, höher belastet werden als andere. Das gilt auch, wenn es statistisch nachweisbare Unterschiede gibt.

Doch scheinheilig ist der Aufschrei der Branche auch deshalb, weil allgemein bekannt ist, dass die Lebenserwartung durch zahlreiche (weitere) Bedingungen beeinflusst wird: durch den Bildungsstand, das soziale Umfeld, die Einkommenshöhe, den Lebensstil, die Ernährung, durch Zigarettenkonsum usw. Einfacher ist es da jedoch einen augenscheinlichen Aspekt herauszugreifen, die statistisch nachweisbare längere Lebenserwartung von Frauen.

Damit ist jetzt Schluss. Wir dürfen gespannt sein, auf welche Weise die Auflage des Europäischen Gerichts umgesetzt wird. Doch freuen können sich Frauen, die für die Rente sparen müssen, auf jeden Fall. Und mit ihnen ihre Interessenvertreterinnen in der Versicherungsbranche, die engagierten, unabhängigen Finanzberaterinnen.



Frau Dr. Mechthild Upgang
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