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10.09.2009 - dvb-Presseservice

Europäischer Gerichtshof: Riester auch für Mallorca-Rentner

Die Luxemburger Richter sehen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern durch die Riester-Bestimmungen verletzt und zwingen die Bundesrepublik zu Lockerungen. Durch die größere Flexibilität gewinnt die Riester-Rente nochmals an Attraktivität.

Weil die bisherigen Bestimmungen zur Riester-Rente einzelne Personengruppen diskriminieren, so der Europäische Gerichthof (EuGH) in seinem heutigen Urteil, muss die Bundesregierung nachbessern. Betroffen sind in erster Linie Grenzgänger, Wanderarbeiter und rund 186.000 deutsche Rentner mit Hauptwohnsitz im Ausland – aber auch alle Vorsorge-Sparer, die ihren Lebensabend nicht zwingend in Deutschland verbringen möchten. Nach bisherigem Recht mussten diese Gruppen auf die staatliche Förderung in der Ansparphase verzichten bzw. sie im Rentenalter zurückzahlen. Dem schiebt das heutige Urteil einen Riegel vor. „Riester-Sparen wird durch die gelockerten Bestimmungen nochmals attraktiver“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge beim Finanz- und Vermögensberater MLP.

Wer als Grenzgänger bisher in Deutschland arbeitete und seine Sozialversicherungsbeiträge zahlte, aber im Ausland wohnte und wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens nur dort Einkommensteuer zahlte, war von der staatlichen Riester-Förderung ausgeschlossen. Dies ändert sich nach dem Inkrafttreten des EuGH-Urteils und der Umsetzung in ein Gesetz für rund 67.000 Erwerbstätige.

In weit größerer Zahl könnten deutsche Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, vom heutigen Urteilsspruch profitieren. Denn die staatliche Riester-Förderung ist auch dann nicht mehr zurückzuzahlen, wenn der Empfänger nach Verlassen des Landes keine weiteren Steuern in Deutschland entrichtet. Begünstigt werden davon auch Wanderarbeiter, die nach dem Erwerbsleben in ihre Heimatstaaten zurückkehren.

Noch viel weitreichender erscheint das Urteil mit Blick auf alle heutigen Erwerbstätigen. Diese erhalten durch den Richterspruch einen wesentlich größeren Spielraum bei der Planung ihrer privaten Altersvorsorge: „Wer sich heute für Riester interessiert, muss nach dem EuGH-Urteil nicht mehr überlegen, wo er im Alter leben will“, so Michelsen. Zunächst muss die Bundesregierung das Urteil jedoch in nationales Recht umsetzen.



Herr Frank Heinemann
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