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21.05.2009 - dvb-Presseservice

Europäischer Gerichtshof betont Patientenschutz

Die Bundeszahnärztekammer begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Apothekenfremdbesitzverbot

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Apothekenfremdbesitzverbot. „Dies ist ein deutliches Zeichen des Patientenschutzes durch die Stärkung der Freiberuflichkeit“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit sind aus Sicht der BZÄK wichtige Aspekte einer sicheren und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung.

Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird zunehmend auch auf europäischer Ebene erkannt, dass Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen einen wichtigen Garanten für den Patientenschutz darstellt. Tendenzen einer zunehmenden Kommerzialisierung und Ökonomisierung des Gesundheitswesens, politisch immer wieder unter dem Begriff des Wettbewerbs subsumiert, besitzen deutliche Gefahren für die Patienten. Auch die Zahnärzteschaft nimmt ihre Verantwortung im Rahmen ihrer freiberuflichen Berufsausübung wahr und erhofft sich dabei politische Unterstützung.



Frau Jette Krämer
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