Das so genannte "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz", offizieller Name der aktuellen Gesundheitsreform,
wurde im Kabinett verabschiedet. Es ist abzusehen, dass sich die
Versorgungslage mit Hörgeräten für schwerhörige Menschen verändern
wird, da die Krankenkassen zukünftig mit Ausschreibungsverfahren
arbeiten können. Damit dürfen u.a. nur noch Hörgeräteakustiker, die mit
der Krankenkasse des Versicherten einen Vertrag abgeschlossen haben, zu
Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung Hörgeräte abgeben.
Über die Auswirkungen, die die Gesundheitsreform für hörgeschädigte Menschen mit sich bringt, möchten wir an diesem Abend mit der Patientenbeauftragten diskutieren.
Im Experten-Chat auf www.hoer-werk.de steht am
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Sabine Pezely
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BIG Gesundheit
Die Direktkrankenkasse
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Über Hör-Werk :
www.hoer-werk.de ist die erste Selbsthilfeplattform, die hörgeschädigten Menschen eine interaktive Nachsorge und Reha-Beratung anbietet. Betroffene finden hier Hilfe und Beratung zur Nachsorge nach Klinikaufenthalten oder auch bei Hörgeräten. Die Plattform startete im Dezember 2004 unter der
Schirmherrschaft der BIG und in Kooperation mit dem Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (DSB).