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17.02.2006 - dvb-Presseservice

Föderalismusreform gefährdet die Qualität der Pflege

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:   

Der SoVD warnt davor, den Ländern im Zuge der Föderalismusreform das Heimrecht zu übertragen. Wir befürchten, dass dies zu Qualitätsverlusten in der Pflege führen wird. Angesichts der schwierigen Finanzlage der Länder und Kommunen ist zu befürchten, dass aus Kostengründen Standards abgebaut werden. Einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg haben sich bereits in der Vergangenheit für eine Senkung der Mindestfachkraftquote von derzeit 50 Prozent eingesetzt. Eine Senkung der Mindestfachkraftquote, die ohnehin nicht überall erfüllt wird, wäre für die Qualität der Pflege fatal. Die Qualität der Pflegeheime darf nicht von der Finanzkraft eines Bundeslandes abhängen.  

Das bundeseinheitliche Heimrecht ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um Mindeststandards bundesweit sicherzustellen. Wir fordern Bund und Länder auf, das Heimrecht bei der Föderalismusreform außen vor zu lassen. Wir fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, sich bei den parlamentarischen Beratungen für den Erhalt eines bundesweit einheitlichen Heimrechtes einzusetzen. 

Das Heimrecht ist 1974 auf Initiative des Bundesrates dem Bund übertragen worden. Auslöser hierfür waren Pflegemissstände. Schon damals war klar, dass eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist, um das besondere Schutzinteresse der Pflegebedürftigen zu wahren. Es wäre ein großer Rückschritt, den Ländern das Heimrecht wieder zu übertragen. 



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