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10.10.2005 - dvb-Presseservice

Führerschein mit 17: Auf Kfz-Versicherung achten

Der Führerschein mit 17 ist in aller Munde. Durch das Gesetz zum "begleitenden Fahren" dürfen in vielen Bundesländern demnächst bereits Jugendliche Auto fahren. Wird die Fahrerprüfung geschafft, erhalten sie eine Bescheinigung, die mit Volljährigkeit auf Antrag in einen echten Führerschein umgewandelt wird. Die einzelnen Bundesländer können strenge Anforderungen für die vorzeitige Fahrerlaubnis festlegen. So muss zum Beispiel die Beleitperson im Antrag bereits benannt werden, mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein haben, einen Vorbereitungskurs belegen und darf maximal drei Punkte in Flensburg haben. Wer dem Jugendlichen sein Fahrzeug zur Verfügung stellt, sollte auf alle Fälle vorher einen Blick in seine Kfz-Police werfen, rät die uniVersa-Versicherung. Dort ist häufig ein Rabatt für den Fahrerkreis vereinbart. Der wird gewährt, wenn die Fahrer ein Mindestalter von zum Beispiel 23 Jahren nicht unterschreiten. Fährt der 17jährige mit dem Auto, so kann dies ernste Folgen haben, wenn die Meldung an den Versicherer unterbleibt. Die Sanktionen bei Rabattverstoß reichen von einer Nachzahlung der Prämie bis hin zu Vertragsstrafen, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen können. Deshalb empfiehlt die uniVersa, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Kfz-Versicherer aufzunehmen und Änderungen rechzeitig mitzuteilen.



Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Herr Stefan Taschner
Tel.: 0911 / 5307-1698
Fax: 0911 / 5307-1676
E-Mail: taschner@uniVersa.de

uniVersa Krankenversicherung a.G.
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Deutschland
http://www.universa.de/

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