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20.11.2006 - dvb-Presseservice

Für AOK-Versicherte ist kurzwirksames Analoginsulin auch künftig verordnungsfähig

AOK Baden-Württemberg schließt Rabattvertrag mit Insulinhersteller Lilly

Die AOK Baden-Württemberg will allen sogenannten Typ-2-Diabetikern ohne Mehrkosten die weitere Behandlung mit Insulinanaloga der Herstellerfirma Lilly ermöglichen.

Laut AOK wurde in einem jetzt abgeschlossenen Rabattvertrag mit diesem Insulinhersteller vereinbart, dass die Abgabe der Analoginsuline "Humalog" und "Humalog Mix" nicht zu höheren Kosten führt. Der Preis für die beiden Produkte liege normalerweise rund 30 Prozent über dem Preis für Humaninsulin.

"Den Unterschiedsbetrag bekommen wir von Lilly erstattet. Das ist ein großer Vorteil für unsere Versicherten, die ihre gewohnte Therapie mit allen 'Lilly-Insulinen' weiterführen können," so Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg am Freitag (17.11.2006) in Stuttgart.
Der Gemeinsame Bundesausschuss habe per Arzneimittelrichtlinie Ende September diesen Jahres verbindlich festgelegt, dass kurzwirksame Insulinanaloga nur dann verordnet werden dürfen, wenn diese nicht teurer sind als das Humaninsulin. "Dieses Ziel wurde durch gemeinsames Vorgehen im AOK-System erreicht," so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann.

Zur Therapie des Diabetes werden Tabletten oder Insulin verordnet. Beim Insulin wird unterschieden zwischen Humaninsulin, wie es im Stoffwechsel des Menschen vorkommt und den sogenannten Insulinanaloga, die dem menschlichen Insulin ähnlich sind. Die kurzwirksamen Insulinanaloga werden in ihrer Zusammensetzung leicht verändert, damit sie schneller wirken können.



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