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21.03.2007 - dvb-Presseservice

Fahrplan zum neuen Vermittlerrecht bleibt unverändert

Die Inhalte der in den letzten Tagen veröffentlichten Meldungen zur Umsetzung der Vermittlerrechts-Verordnung (VersVermV) führen nicht zu einem verzögerten Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts.

Es bleibt dabei, dass Versicherungsvermittler ab dem 22. Mai 2007 weiterhin verpflichtet sind:

  • eine den Anforderungen entsprechende Vermögensschadenshaft pflicht vorzuweisen und
  • den Informations- und Dokumentationspflichten nachzukommen.

Das Gesetz zur Einführung des neuen Vermittlerrechts ist am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und wird definitiv am 22.05.2007 in Kraft treten. Derzeit wird nur noch die dazugehörige Verordnung diskutiert, die viele Detailfragen regeln soll.

„Die jetzt noch zu verabschiedende Verordnung ist sozusagen die Gebrauchsanweisung für das Gesetz“, erläutert AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „Die Meldungen der letzten Tage bezogen sich lediglich auf mögliche Veränderungen der Verordnung. Es ging dabei lediglich um die Durchführungsmodalitäten und Gebührenhöhe der neuen IHKSachkundeprüfung sowie um einen neu geschaffenen Traineestatus. Der Start des neuen Vermittlerrechts und das Niveau der Sachkundeprüfung bleiben unangetastet“, so Rottenbacher weiter.

Der Bundesrat wird die VersVermV voraussichtlich noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts am 11. Mai 2007 im Plenum verabschieden.



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