Fahrtenbuchauflage für alle Firmenfahrzeuge?

Die Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf sämtliche Fahrzeuge des Halters ist nur dann zulässig, wenn unaufklärbare Verkehrsverstöße auch mit seinen anderen Fahrzeugen zu befürchten sind. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz ...

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