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19.08.2009 - dvb-Presseservice

Falsch verstandene „Kundenfreundlichkeit“ kommt Versicherungsvertreter teuer zu stehen

Ein Versicherungsvertreter betreut seine Kunden heutzutage vorwiegend per Telefon. Dabei nimmt er Schadensmeldungen, aber auch die Versicherungsanträge der Kunden entgegen. Oft füllt er auch die Antragsformulare selbst aus, um die Sache im Interesse des Kunden zu beschleunigen. Dabei kommt es auch schon einmal vor, dass er die Formulare eigenhändig mit dem Namen des Versicherungsnehmers unterschreibt und an den Versicherer schickt.

Eine solche „kundenfreundliche“ Vorgehensweise kann für den Vertreter fatale Folgen haben. Darauf weist der „Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute“ in seiner aktuellen Ausgabe hin: Der Versicherer kündigt den Vertretervertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund fristlos. Dem Vertreter droht eine Strafanzeige.

Service des „Wirtschaftsdienst“: Wer sich intensiver mit dem Thema befassen will, kann die August-Ausgabe des „Wirtschaftsdienst Versicherungs- und Bausparkaufleute“ kostenlos anfordern.



Frau Eva Köstler
Redakteurin
Tel.: 0931 418-3070
Fax: 0931 418-3080
E-Mail: koestler@iww.de

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