"Familienzahnarzt" nicht mehr in Gefahr: Vertragszahnarzt bleibt auch künftig der über 68-Jährige
Berlin, Juni 2008 - "Dies ist ein wichtiger Schritt für die flächendeckende
gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und gegen eine altersbedingte
Benachteiligung bestimmter Berufsgruppen." - Der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, begrüßt die geplante Aufhebung
der Altersbeschränkung von 68 Jahren für Vertragszahnärzte, wie sie das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt angekündigt hat.
Die von der
BZÄK und anderen zahnärztlichen Organisationen angegriffene sogenannte
"Altersgrenze" wird demnach fallen. Die gesetzliche Regelung gemäß § 95 Abs. 7
SGB V, nach der ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin über 68 Jahren nicht mehr als
Vertragszahnarzt tätig sein darf, soll durch eine Änderung bald der
Vergangenheit angehören. "Die beabsichtigte Rücknahme der eingrenzenden Regelung
ist ein Stück zur Liberalität der zahnärztlichen Berufsausübung", so
BZÄK-Präsident Weitkamp. Mit der Neuregelung wird auch der Vorwurf des
Berufsstandes, dass den Versicherten bei Erreichen der Altersgrenze die
Behandlung durch den "Familienzahnarzt" genommen wird, hinfällig.
Die
nunmehrige Aufhebung der schon seit Jahren umstrittenen Altersgrenze für
Zahnärzte geht auf die Initiative des Bundestagsabgeordneten Dr. Rolf Koschorrek
(CDU) zurück. Er hatte Anfang dieses Jahres einen entsprechenden sachlich
fundierten Vorschlag eingebracht, der auch in einer Anhörung des
Gesundheitsausschusses im März d. J. positiv bewertet wurde, in den
Koalitionsfraktionen durchgesetzt.
Frau Jette Krämer
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