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17.06.2008 - dvb-Presseservice

"Familienzahnarzt" nicht mehr in Gefahr: Vertragszahnarzt bleibt auch künftig der über 68-Jährige

Berlin, Juni 2008 - "Dies ist ein wichtiger Schritt für die flächendeckende gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und gegen eine altersbedingte Benachteiligung bestimmter Berufsgruppen." - Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, begrüßt die geplante Aufhebung der Altersbeschränkung von 68 Jahren für Vertragszahnärzte, wie sie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt angekündigt hat.

Die von der BZÄK und anderen zahnärztlichen Organisationen angegriffene sogenannte "Altersgrenze" wird demnach fallen. Die gesetzliche Regelung gemäß § 95 Abs. 7 SGB V, nach der ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin über 68 Jahren nicht mehr als Vertragszahnarzt tätig sein darf, soll durch eine Änderung bald der Vergangenheit angehören. "Die beabsichtigte Rücknahme der eingrenzenden Regelung ist ein Stück zur Liberalität der zahnärztlichen Berufsausübung", so BZÄK-Präsident Weitkamp. Mit der Neuregelung wird auch der Vorwurf des Berufsstandes, dass den Versicherten bei Erreichen der Altersgrenze die Behandlung durch den "Familienzahnarzt" genommen wird, hinfällig.

Die nunmehrige Aufhebung der schon seit Jahren umstrittenen Altersgrenze für Zahnärzte geht auf die Initiative des Bundestagsabgeordneten Dr. Rolf Koschorrek (CDU) zurück. Er hatte Anfang dieses Jahres einen entsprechenden sachlich fundierten Vorschlag eingebracht, der auch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im März d. J. positiv bewertet wurde, in den Koalitionsfraktionen durchgesetzt.



Frau Jette Krämer
Pressestelle
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