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05.09.2006 - dvb-Presseservice

Fast jeder vierte Arbeitnehmer hält nicht durch

Diesen Untersuchungen zufolge erreichen 20 bis 25 Prozent der Arbeitnehmer das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht, weil sie zuvor invalide geworden sind und deshalb gar nicht mehr oder nur mit erheblichen Einschränkungen arbeiten können. So beispielsweise der Geburtsjahrgang 1939. Hier beträgt die Berufsunfähigkeitsquote 22 Prozent. Dies bedeutet: Fast jeder Vierte ist nicht erst im Jahr 2004, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, in Rente gegangen, schon weitaus früher, weil er berufsunfähig geworden ist. Im Schnitt dieses Jahrgangs begann die Invalidität bereits mit 50 Jahren.

Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung können vielfältig sein: etwa eine plötzliche schwere Erkrankung oder aber auch ein Unfall, wodurch es unmöglich wird, in dem angestammten Beruf weiter zu arbeiten. Nach amtlichen Untersuchungen wird Berufsunfähigkeit respektive Erwerbsminderung vor allem durch vier Krankheitsgruppen ausgelöst: An erster Stelle rangieren, mit einer leider sehr großen Wachstumsdynamik, die psychischen Erkrankungen. Sie sind mittlerweile für Frauen und auch für Männer der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Auf den Plätzen folgen Herz-Kreislauf-, Muskel- und Skelett-Erkrankungen.

Das Ganze in Zahlen: Die neuen Fälle einer Berufsunfähigkeit im Jahr 2004 resultierten zu 30 Prozent aus psychischen Problemen. Auf Platz zwei folgten Rückenerkrankungen mit 19 Prozent. 15 Prozent einer neuen Berufsunfähigkeit im Jahr 2004 waren auf eine Krebserkrankung zurückzuführen, 11 Prozent auf Herz-Kreislauf-Probleme. Mit einer Quote von nur 2,5 Prozent waren Unfälle im Jahr 2004 hingegen ein verschwindend geringer Anlass für eine Berufsunfähigkeit. Die Statistiken und Auswertungen für andere Jahre kommen zu ähnlich erschreckenden Ergebnissen.

Und diese müssten eigentlich zu denken geben. Ist doch für Millionen Menschen in Deutschland die eigene Arbeitskraft die wichtigste, oft sogar die einzige Einnahmequelle. Dennoch wird die Gefahr bzw. das Risiko einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung immer noch weitgehend tabuisiert. Vielleicht auch deshalb, weil es ein staatliches Fürsorgesystem gibt. Und dies sorgt für finanzielle Leistungen im Fall einer Erwerbsminderung. Allerdings: Eine solche Rente ist denkbar knapp bemessen. Dies gilt seit ein paar Jahren mehr als zuvor. Mit der Folge, dass Invalide mit erheblichen Versorgungslücken konfrontiert werden, die sich allein durch rechtzeitige private Vorsorge, nämlich durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, schließen lassen. Aber der Reihe nach:



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