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01.03.2007 - dvb-Presseservice

FdH ist preiswerter

(OVB) Dass die gesetzlichen Krankenkassen auf die Kostenbremse treten müssen, ist allgemein bekannt. Manches auf der Sparseite halten Kassenpatienten sicher für unverständlich und auch ärgerlich. Anderes aber kann man durchaus verstehen. Beispielsweise die Haltung einer gesetzlichen Krankenkasse, die sich einer Klage vor dem Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz gegenüber sah. Ein Kassenmitglied wollte nämlich den Kaufpreis eines so genannten Magenbandes, das zum Abnehmen dienen soll, von seiner Kasse erstattet haben. Diese jedoch weigerte sich und ließ es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Doch auch vor dem LSG Rheinland-Pfalz zog der Kassenpatient unter dem Aktenzeichen L 5 KR 86/03 den Kürzeren. Der Kauf eines Magenbandes sei und bleibe Privatsache des Klägers. Mag sein, er käme dann doch mit der FdH-Methode kostengünstiger davon.



Frau Antje Schweitzer
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