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05.01.2007 - dvb-Presseservice

Fehlende Krankenversicherung kann teuer werden

Die Rechtsprechung in Deutschland mutet bisweilen ziemlich mitleidlos an. So auch ein Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen III ZR 351/04. Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter ihre gesetzliche Krankenkasse verklagt. Diese sollte die Kosten für eine Krankenhausbehandlung der Tochter übernehmen. Die Mutter dachte nämlich, dass das Kind bei ihrem Mann mitversichert sei. Dem war aber nicht so. Deshalb zog sich das höchste deutsche Zivilgericht auf den Grundsatz zurück, dass jeder die Kosten für eine Krankenhausbehandlung selbst zahlen muss, sofern keine Krankenversicherung vorliegt. Eine Ausnahme von dieser Regel ließen die BGH-Richter nicht zu.

 



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