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30.10.2007 - dvb-Presseservice

Fehlende Krankenversicherung kann teuer werden

(OVB) Die Rechtsprechung in Deutschland mutet bisweilen ziemlich mitleidlos an. So auch ein Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen III ZR 351/04. Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter ihre gesetzliche Krankenkasse verklagt. Diese sollte die Kosten für eine Krankenhausbehandlung der Tochter übernehmen. Die Mutter dachte nämlich, dass das Kind bei ihrem Mann mitversichert sei. Dem war aber nicht so. Deshalb zog sich das höchste deutsche Zivilgericht auf den Grundsatz zurück, das jeder die Kosten für eine Krankenhausbehandlung selbst zahlen muss, sofern keine Krankenversicherung vorliegt. Eine Ausnahme von dieser Regel ließen die BGH-Richter nicht zu.



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.