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03.04.2009 - dvb-Presseservice

Fidelity: Zeitwertkonten rücken näher an bAV

Das Flexi-II-Gesetz hat die Attraktivität von Wertkontenmodellen nicht geschmälert. Diese Bilanz zieht Klaus Mössle, Leiter des Institutionellen Geschäfts und Geschäftsführer von Fidelity International in Deutschland, nach der 10. Handelsblatt Jahrestagung Betriebliche Altersversorgung in Berlin.

Wertkontenmodelle bleiben auch nach der Gesetzesnovelle für eine wachsende Zahl von Arbeitnehmern in Deutschland ein effizientes Vorsorgeinstrument. Die seit Jahresbeginn verringerten Wahlmöglichkeiten bei der Kapitalanlage stellen ihre Attraktivität nicht in Frage. "Der erforderliche Werterhalt der Zuführungen bei Wertkonten führt bei Vorruhestandsregelungen zu einer gewissen Annäherung an die Anlagekonzepte in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Er trägt dazu bei, dass sich Zeitwertkonten in Deutschland als fester Bestandteil der Altersvorsorge und als Instrument zur Finanzierung der Demografiekosten in der Breite etablieren werden", so Mössle. Dies sei nicht zuletzt wegen des bevorstehenden Wegfalls der staatlichen Subventionierung der Altersteilzeit von Interesse.

Seitdem das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II) im Januar in Kraft getreten ist, muss das Anlagekonzept so ausgestaltet sein, dass der Kapitalerhalt gewährleistet ist. Die angelegten Beträge müssen im Zeitpunkt einer planmäßigen Entnahme - also z.B. bei Antritt einer Eltern- oder Pflegezeit oder zu Beginn des Vorruhestands - in voller Höhe vorhanden sein. Dadurch hat sich im Ergebnis die Vielfalt der Anlagemöglichkeiten reduziert, die Unternehmen ihren Mitarbeitern im Rahmen von Zeitwertkonten zur Verfügung stellen können.

Für Mössle wird sich diese Änderung entgegen mancher Befürchtungen per Saldo nicht negativ auswirken: "Auch bisher haben sich die meisten Beschäftigten bei der Kapitalanlage für einfach zu handhabende Standardlösungen wie Lebenszyklusfonds oder breit gestreute gemischte Fonds entschieden, anstatt sich individuelle Portfolios aus einzelnen Fonds zusammenzustellen. Daher kommt der durch das Gesetz geförderte Trend zur Automatik bei der Kapitalanlage der Mehrheit der Anleger durchaus entgegen."

Unverändert bieten Zeitwertkonten den Beschäftigten bei ihrer Finanz- und Vorsorgeplanung ein beträchtliches Maß an Flexibilität: Die Nutzung sowie der Umfang der Entgeltumwandlung sind nicht vorgegeben, auch gibt es beim Umwandlungsbetrag keine gesetzliche Obergrenze. Der Verwendungszweck ist ebenfalls flexibel gestaltbar: Mit dem angesammelten Kapital können komplette oder teilweise Freistellungen im Vorruhestand finanziert werden oder - gerade für jüngere Mitarbeiter attraktiv - Freistellungen für Weiterbildung und Sabbaticals. Außerdem können Mitarbeiter bei bereits bestehenden Wertkontenmodellen Umfang und Zeitpunkt einer Umschichtung von "Wertkonten-Altbeständen" in Flexi-II-konforme Anlagekonzepte individuell wählen.

"Fidelity in Deutschland hat eigens neue Anlagekonzepte entwickelt, die auf Flexi II und die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten zugeschnitten sind. Die Kontenadministration wurde ebenfalls angepasst. Wir verzeichnen ein ungebrochenes Interesse von Unternehmen an Zeitwertkonten. Dabei steht verstärkt der demographisch bedingte Wunsch der Unternehmen im Vordergrund, Arbeitnehmer länger im Unternehmen zu halten anstatt sie vorzeitig in den Ruhestand zu schicken. Dies unterstreicht auch der Tarifvertrag der Chemischen Industrie, wonach jeder Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ab 2010 einen jährlichen Demografiebeitrag von 300 Euro zur Einzahlung in die bAV oder ein Zeitwertkonto bekommt", sagte Mössle.




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