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05.01.2007 -
dvb-Presseservice
„Fiktive“ Kosten sind reine Privatsache
Ein interessantes Urteil zum Thema
„Hausratversicherung“ kommt vom Amtsgericht Trier unter dem Aktenzeichen 32 C
489/02. Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, der nach einem Schadenfall von
seinem Hausratversicherer nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die so
genannten fiktiven Kosten erstattet haben wollte. Im vorliegenden Fall hatte
der Versicherungsnehmer seine Assekuranz einen erheblichen Wasserschaden
gemeldet. Der Versicherer übernahm daraufhin den daraus unmittelbar resultierenden
finanziellen Schaden. Zugleich beanspruchte der Versicherungsnehmer auch die
Erstattung der indirekten Kosten, etwa weil die Familie auf Grund des
Wasserschadens vorübergehend in einem Hotel übernachten musste. Das Amtsgericht
Trier widersprach der Forderung des Versicherungsnehmers nach einer pauschalen
Kostenerstattung. Nichts einzuwenden hatten die Trierer Amtsrichter jedoch
grundsätzlich gegen die Erstattung der Kosten, sofern diese per Rechnung
präzise dokumentiert werden. Doch dies konnte der Kläger und
Versicherungsnehmer im vorliegenden Fall nicht leisten.
Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
Fax: 0221-2015-138
E-Mail: presse@ovb.de
OVB Vermögensberatung AG
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Fiktive-Kosten-sind-reine-Privatsache-ps_3375.html