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29.10.2007 - dvb-Presseservice

„Fiktive“ Kosten sind reine Privatsache

(OVB) Ein interessantes Urteil zum Thema „Hausratversicherung“ kommt vom Amtsgericht Trier unter dem Aktenzeichen 32 C 489/02. Geklagt hatte ein Versicherungsnehmer, der nach einem Schadenfall von seinem Hausratversicherer nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die so genannten fiktiven Kosten erstattet haben wollte. Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer seine Assekuranz einen größeren Wasserschaden gemeldet. Der Versicherer übernahm daraufhin den daraus unmittelbar resultierenden finanziellen Schaden. Zugleich beanspruchte der Versicherungsnehmer auch die Erstattung der indirekten Kosten, etwa weil die Familie auf Grund des Wasserschadens vorübergehend in einem Hotel übernachten musste. Das Amtsgericht Trier widersprach der Forderung des Versicherungsnehmers nach einer pauschalen Kostenerstattung. Nichts einzuwenden hatten die Trierer Amtsrichter jedoch grundsätzlich gegen die Erstattung der Kosten, sofern diese per Rechnung präzise dokumentiert werden. Doch dies konnte der Kläger und Versicherungsnehmer im vorliegenden Fall nicht leisten. 



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.