Finanzanlagenvermittler: Nachreichen von Prüfberichten zulässig

Letzte Chance für "Alte Hasen": Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dürfen MaBV-Prüfberichte zum Nachweis der lückenlosen Tätigkeit in der Vergangenheit nachreicht werden.

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