Finanzanlagenvermittler mit "unbegrenzter" Alte-Hasen-Regelung?
Finanzanlagenvermittler, die erst nach dem 01.01.2015 nachweisen, dass sie seit dem Jahr 2006 ununterbrochen als Finanzanlagenvermittler tätig waren, verlieren möglicherweise nicht automatisch ihre Gewerbe-Erlaubnis. Darauf hat das Verwaltungsgericht ...