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02.01.2008 - dvb-Presseservice

Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen war 2007 doppelt so hoch wie der Länderfinanzausgleich und steuert mit 14,5 Milliarden Euro auf ein Rekordniveau zu

Betrug das Umverteilungsvolumen zwischen den Kassenarten 1995 (Ein-führung des RSA) noch 8,9 Mrd. Euro, stieg es bis zum Jahr 2000 bereits auf 12,0 Mrd. Euro. Und von 2006 auf 2007 legte es noch einmal von 14,3 Mrd. Euro auf 14,5 Mrd. Euro zu. Dies geht aus der ersten Gesamtschät-zung des Umverteilungsvolumens zwischen den gesetzlichen Kranken-kassen durch den Finanzausgleich der Krankenkassen (Risikostruktur-ausgleich, RSA) für das Jahr 2007 hervor, die der BKK Bundesverband gemacht hat.

Damit ist die Umverteilung durch den Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen inzwischen doppelt so hoch wie der Länderfinanzaus-gleich der Bundesrepublik Deutschland. Der Länderfinanzausgleich im Jahr 2006 betrug 7,29 Milliarden Euro.

„Seit seiner Einführung vor zwölf Jahren wurde der Finanzausgleich zwischen den Kassen durch über 20 Gesetze und Verordnungen Jahr für Jahr verändert und stets ausgeweitet. Ziel einer Weiterentwick-lung sollte es jetzt sein, die Finanzströme zwischen den Kassen ein-facher, unbürokratischer und effizienter zu machen. Es sollte klar erkennbar sein, warum und wie viel Geld von A nach B fließt. Ich ha-be nicht den Eindruck, dass der Gesundheitsfonds diese Transpa-renz bieten wird“, so Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK Bundesverbandes.

„Trotz eines Finanzausgleichs“, so Wolfgang Schmeinck weiter, „muss wirtschaftliches Handeln belohnt und nicht bestraft werden. Deshalb wäre es absurd, wenn z. B. die Verwaltungskosten der einzelnen Kassen im RSA ausgeglichen werden würden, was derzeit politisch geplant ist. Mit dem Versicherten-Solidarausgleich hat die BKK eine unbürokratische Reformalternative auf den Tisch gelegt, die darüber hinaus ohne Einheitsbeitrag auskommt und damit Raum für echten Wettbewerb lässt.“

Finanzausgleich entscheidet über die Höhe der Beitragssätze

Dem Risikostrukturausgleich wird vielfach vorgeworfen, dass seine Um-verteilungswirkung zu gering sei. Die Zahlen zeigen jedoch, wie groß sei-ne Wirkung tatsächlich ist. Denn ohne den RSA müssten die Beiträge der AOK um 4,38 Beitragssatzpunkte höher sein. Die Knappschaft (KBS) müsste sogar um 8,5 Beitragssatzpunkte hoch gehen. Der Beitrag der Be-triebskrankenkassen hingegen wäre dann um 3,49 Beitragssatzpunkte niedriger.

AOK

AOK

BKK

IKK

KBS

EAN1

Beitragssatz mit RSA2

15,25

14,45

13,85

13,60

14,99

Beitragssatz ohne RSA3

19,63

10,96

12,10

22,10

13,79

Umverteilungswirkung des RSA in Beitrags-satzpunkten (2007)

-4,38

+ 3,49

+1,75

- 8,50

+ 1,20

1 Angestellten-Ersatzkassen, z. B. KKH, DAK
2 durchschnittlicher allg. Beitragssatz Nov. 2007 (inkl. Zusatzbeitrag i.H.v. 0,9 %)
3 theoretische Modellrechnung

Bis zu 1.483 Euro Umverteilung pro Mitglied

Innerhalb des solidarischen Systems der Gesetzlichen Krankenversiche-rung ist es gut und richtig, dass auch die Krankenkassen und ihre Mitglie-der untereinander solidarisch sind. Doch dabei darf der Einzelne nicht überfordert werden. Umgerechnet auf die einzelnen Mitglieder wird deut-lich, wie groß die finanzielle Zusatzbelastung ist: Über den RSA unter-stützte im vergangenen Jahr im Durchschnitt z. B. jedes einzelne BKK-Mitglied die AOK und andere Krankenkassen mit 829 Euro, jedes Mitglied einer Innungskrankenkassen zahlte rechnerisch 342 Euro und die Mitglie-der Angestellten-Ersatzkasse zahlten immerhin 251 Euro pro Mitglied in den Ausgleichstopf. Gleichzeitig wurde jedes Mitglied der Knappschaft mit 1.483 Euro unterstützt, obwohl die Knappschaft zu den bundesweit güns-tigsten Krankenkassen gehört. Ein System, bei dem die günstigsten Kran-kenkassen die größte Unterstützung bekommen, braucht nicht mehr, son-dern weniger Umverteilung.



Herr Florian Lanz
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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