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04.06.2008 - dvb-Presseservice

Finanzdienstleistungen und -produkte überwachen und prüfen – nicht nur die unabhängigen Finanzdienstleister

In den vergangenen 20 Jahren haben unabhängige Finanzdienstleister dauernde Eingriffe in ihr wirtschaftliches und geschäftliches Umfeld hinnehmen müssen. Vieles hat die Branche mit dem Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. – jetzt BVFF Bundesverband für den Fachhandel Finanzdienstleistungen e.V. – selbst angestoßen: Sachkundenachweis, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Beratungsprotokolle, Zulassung von Prospekten.

Dies alles hat zur Stabilität im Interesse der Verbraucher und Kunden beigetragen.

Aber was nützen alle „Bordmittel“, wenn die staatliche Aufsicht die Zügel schleifen lässt? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft mittlerweile zwar Prospekte – aber es ist nur eine Formalienprüfung. Eine Plausibilitätsprüfung findet nicht statt – den ganzen Quatsch kann man sich also sparen. Er sagt dem Anleger nämlich fast nichts, der Berater bleibt alleine gelassen. Hier müssen Reformen an Kopf und Gliedern sowie Inhalten her.

Rating-Agenturen, die „Päpste“ der Anlagebeurteilung, werden überhaupt nicht überwacht. Im Gegenteil, ihre wirtschaftlichen Interessen (Kunden bedienen) und ihre Unabhängigkeit stehen sich krass gegenüber. Überspitzt formuliert: Der unabhängige Finanzdienstleister muss seine Qualifikation nachweisen, der Produktanbieter und seine Beurteiler dagegen kaum oder gar nicht. Er haftet nicht für sein AAA – auch wenn es mehr als dubios zustande gekommen ist. Hier muss aufsichtsrechtlich nachgebessert werden – notfalls im nationalen Alleingang, wenn auch eine in Brüssel abgestimmte Vorlage am besten wäre.

Nach vielen Gesetzes- und Verordnungsänderungen ist die Branche ansonsten gut aufgestellt. Es wäre an der Zeit, hier erst einmal die Auswirkungen abzuwarten. Wie bewährt sich beispielsweise die Vorschrift, Beratungsergebnisse zu protokollieren? Der BVFF ist bereit, seine Expertise bei der Evaluation einzubringen. Dabei gehen die unabhängigen Finanzdienstleister davon aus, dass alle in Branche ein Interesse daran haben müssen, wieder Vertrauen in die Anlagemöglichkeiten zu schaffen. Dazu gehört nicht zuletzt ein Ehrenkodex der Anbieter – so etwas wie die Subprimekrise darf sich nicht wiederholen. Ansatzpunkt wäre die Produktzulassungspflicht.

Das Argument, damit würde der deutschen Finanzwirtschaft Geschäft unmöglich oder zu sehr erschwert, zieht ja wohl nicht. Da letztlich der deutsche Steuerzahler für die „guten Geschäfte“ mit 80 Milliarden Euro Verlust (nicht zuletzt auch am Aktienkurs), Zuschuss aus seiner eigenen Tasche (über den Finanzminister) oder Steuerausfall bei gesunkenen Gewinnen  die Zeche zu zahlen hat, ist es keine Zumutung, auch einmal auf ein Geschäft verzichten zu müssen.

Hinweis: Am 04.06.2008 findet in Berlin im Hotel Ellington, Nürnberger Straße 50-56, ab 18:00 Uhr ein Pressegespräch statt.

Wir laden herzlich dazu ein.



Herr Carsten Lucht
Geschäftsführender Vorstand
Tel.: +49 30 261 45 70
Fax: +49 30 261 85 58
E-Mail: lucht@bvff.org

Bundesverband für den Fachhandel
Finanzdienstleistungen (BVFF) e.V.
Budapester Straße 41
10787 Berlin
Deutschland
www.bvff.org